Aktion "Datenschutz der Arztpraxis"
Materialsammlung zum Thema im Rahmen der Aktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (u.a. mit Selbst-Check Empfang, Wartebereich, Praxisverwaltung): www.lfd.niedersachsen.de/ |
Domainnamen-Abfrage (Denic)
Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob der von Ihnen bevorzugte Domainname noch verfügbar ist: www.denic.de/ |
EU-Richtlinie zum Datenschutz
Seit dem 30. Oktober 2004 ist das Versenden von unverlangten E-Mails oder SMS-Mitteilungen in der gesamten EU illegal. Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation legt europäische Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation fest: register.consilium.eu.int/pdf/de/01/st15/15396d1.pdf |
Rechts-Check für den Internet-Auftritt
Ob unvollständiges Impressum, nicht zulässige Meta-Tags oder rechtswidrige Preisangaben - beim Betreiben von Websites lauern überall juristische Fallstricke. Wer keine Abmahnung kassieren möchte, sollte seine Site einem gründlichen Check unterziehen. Die IX-Website-Checkliste, zusammengestellt von Joerg Heidrich, Justitiar des Heise Zeitschriften Verlags und Rechtsanwalt in Hannover. soll helfen, die rechtlichen Stolperfallen in den typischen Problemfeldern zu vermeiden: www.heise.de/ix/artikel/2003/08/088/ |
Was erwarten Patientinnen und Patienten von Praxishomepages?
Dörte v. Kittlitz vom Selbsthilfe-Büro Niedersachsen hat ein acht Punkte umfassendes Anforderungsprofil formuliert: www.haeverlag.de |
Dokument erstellt am 13. Juni 2002, zuletzt aktualisiert am 2. Juli 2010 (low) |
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Anfahrtsskizze ohne Abmahnung
Die Nutzung der Karten der Landesvermessung und Geobasisinformationen Niedersachsen (LGN) ist auf der privaten Homepage kostenlos, für die Verwendung auf der gewerblich genutzten Homepage fallen 50 Euro im Jahr an Kosten an: www.lgn.de/nn/anfahrt/ |
Checkliste für die gute medizinische Website
Die Checkliste der ÄKN-Online-Redaktion soll Ärztinnen und Ärzten helfen, ihre Internetpräsenz in inhaltlicher, rechtlicher und technischer Hinsicht so zu gestalten, dass die gängigen Standards erfüllt werden: ansehen/download |
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Erlaubt: Mehr Kittel auf der Homepage
Für einen Rechtsverstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) ein "konkreter Gefährdungstatbestand" erforderlich, der besteht, wenn die "Werbung geeignet ist, das Laienpublikum unsachlich zu beeinflussen und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung zu bewirken." Nur wenn dieser Tatbestand vorliegt, wäre eine Abbildung in Berufskleidung zu beklagen. Eine echte Gefährdung wären beispielsweise der Anreiz zur Selbstmedikation, irreführende oder falsche Sachaussagen (wie eindeutig unerfüllbare Erfolgsversprechen) und das Fehlen der entsprechenden Qualifikation bei gleichzeitiger Selbstcharakterisierung als "Spezialist". www.bundesgerichtshof.de/ |
iRights
Informationsangebot zum Urheberrecht in der digitalen Welt: www.iRights.info/ |
Top 10 der populärsten Rechtsirrtümer beim Umgang mit dem Internet
Auf der Website von "e-recht24.de" findet sich eine Auflistung der zehn häufigsten Rechtsirrtümer von Internetnutzern. Die Nummer 1 unter den Irrtümern: Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) auf einer Website führt dazu, dass man die Haftung für Links auf Inhalte Dritter ausschließen kann: www.e-recht24.de/irrtuemer/ |
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