Meister-Bafög
Die neue Aufstiegsfortbildung zur/zum Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung ist so konzipiert, dass sie den Kriterien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) entspricht. Teilnehmer können also, unabhängig vom Alter und ihrer persönlichen finanziellen Situation, Meister-Bafög beantragen. Mit ihm fördert der Bund Fortbildungen, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf voraussetzen. Es umfasst die anteilige Übernahme von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 10.226 Euro (30,5 Prozent als Zuschuss, 69,5 Prozent als Darlehen). Alleinerziehende können zudem einen pauschalen Zuschuss zur Kinderbetreuung erhalten. Von der als Darlehen gewährten Förderung werden nach bestandener Abschlussprüfung auf Antrag 25 Prozent erlassen.
Wichtig für die Bewilligung des Meister-Bafögs ist, dass die Teilnehmenden den Antrag vor Abschluss der Fortbildung stellen. Für Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen und Bremen ist die NB-Bank die zuständige Einrichtung.
Weitere Informationen: www.meister-bafoeg.info und www.nbank.de
IWiN – Wirtschaftsförderung in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen fördert mit dem Programm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ (IWiN) die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben. Es soll der passgenauen Qualifizierung einzelner Beschäftigter dienen. Finanziert wird das Programm vom Land und mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds. Den Antrag auf Förderung stellt das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber, die regionalen Anlaufstellen bieten dazu Beratung und Unterstützung an.
Voraussetzung für die Förderung der anvisierten Fortbildung ist unter anderem, dass diese die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen und/oder der Vermittlung methodischer Kenntnisse und/oder der Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf zum Ziel hat. Darüber hinaus muss die Qualifizierung zur Anpassung des Unternehmens an den Strukturwandel dienen. Der Erhalt der Arztpraxis angesichts sich ändernder Anforderungen an die ambulante Patientenversorgung ist da sicher ein gutes Argument. IWiN bezuschusst die tatsächlichen Kosten der Weiterbildung und ggf. die Freistellung der Mitarbeiterin während der Arbeitszeit. In begründeten Fällen fördert IWiN auch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen außerhalb Niedersachsens.
Weitere Informationen: www.iwin-niedersachsen.de
Dokument erstellt am 18. November 2009 (low) |
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