Medizinische Fachangestellte: Ausbildungsverordnung, Ausbildungsrahmenplan, Berufsbezeichnung
Zum 1. August 2006 ist die Ausbildungsverordnung (AVO) für den Beruf der Medizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Sie hat die AVO für den/die Arzthelfer/in abgelöst.
Die Inhalte der Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan. Dieser ist fester Bestandteil der Ausbildungsverordnung und umfasst sowohl die sachliche als auch die zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte. Er ist der Leitfaden für den Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden.

Die zeitliche Gliederung des neuen Ausbildungsrahmenplanes unterscheidet sich erheblich von der alten Ausbildungsverordnung: Die vormals eher starren Wochenrichtwerte wurden durch die so genannte Zeitrahmenmethode ersetzt. Sie lässt eine deutlich flexiblere Ausgestaltung der Ausbildung in der ärztlichen Praxis zu. Damit hat der ausbildende Arzt oder die ausbildende Ärztin mehr Spielraum für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte.

In der AVO zur MFA gibt zwei große Ausbildungsblöcke von jeweils 18 Monaten, einen vor und einen nach der Zwischenprüfung. Jeder Ausbildungsblock ist in vier Ausbildungsabschnitte gegliedert, die Zeiträume von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten umfassen, in denen schwerpunktmäßig bestimmte Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten integriert zu vermitteln sind.

Berufsbezeichnung "Medizinische Fachangestellte/r“

Seit Inkrafttreten der Ausbildungsverordnung zum/zur Medizinischen Fachangestellten in 2006 gilt die neue Berufsbezeichnung. Arzthelfer/innen können sich grundsätzlich Medizinische/r Fachangestellte/r nennen und auf entsprechende Stellenangebote bewerben. Die Qualifikation wird mit dem Prüfungszeugnis nachgewiesen. Aus ihm ist für den Arbeitgeber ersichtlich, dass die Abschlussprüfung noch nach der Ausbildungsordnung für Arzthelfer/innen abgelegt wurde.

Das Umschreiben der Arzthelfer/innen-Prüfungszeugnisse durch die Ärztekammer Niedersachsen ist nicht möglich.

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind beide Abschlüsse bzw. Berufsbezeichnungen gleichwertig, denn mit der neuen Ausbildungsverordnung ist kein vollkommen neuer Beruf entstanden. Das neue Berufsbild nachvollzieht lediglich die sich wandelnde Gesundheitsversorgung und die mit ihnen einhergehenden geänderten Tätigkeitsbereiche in der Arztpraxis.

Dokument erstellt am 22. Mai 2006, zuletzt aktualisiert am 5. Februar 2010 (ap)

Lesen Sie auch:
  • Informationsbroschüre für Auszubildende (Download)
  • Informationsbroschüre für Ausbilder (Download)
  • Die Medizinische Fachangestellte. Erläuterungen und Umsetzungshilfen zur Ausbildungsverordnung (Bestellung)
  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten - vom 26.04.2006 (Download)