Weiterbildungsstipendium
Aus dem Programm "Begabtenförderung berufliche Bildung“ wird das "Weiterbildungsstipendium“.

Lebenslanges Lernen ist ein Baustein für den beruflichen Erfolg. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer seine Ausbildung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 und besser bestanden hat oder seine Qualifikation mit einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachweisen kann. Das Höchstalter für die Aufnahme ist 24 Jahre. Grundwehr- oder Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Mutterschutz oder Elternzeit können diese Altersbegrenzung nach oben verschieben, einen Anspruch auf Aufnahme gibt es jedoch nicht.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen wie der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Betriebswirt/in, Fachwirt/in), der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement), berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Die Stipendiaten können über einen Zeitraum von drei Jahren maximal bis zu 1.700 Euro jährlich für ihre berufliche Weiterqualifizierung beantragen, insgesamt bis zu 5.100 Euro. Der Eigenanteil beträgt 20 Prozent der Förderkosten, höchstens jedoch 180 Euro pro Förderjahr.

Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer Bewerberin eingetragen war. Die Ärztekammer Niedersachsen ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät sie, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt das Geld aus.

Dokument erstellt am 5. Juli 2005, zuletzt geändert am 13. April 2010 (low)

Ihre Ansprechpartnerin
bei der Ärztekammer Niedersachsen


Doreen Berthold
Tel.: 0511/380-2438
E-Mail: doreen.berthold@aekn.de