Ein Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung sollte bei der Ärztekammer spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist nicht mehr gewährleistet, dass der Antrag noch rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn abschließend bearbeitet werden kann. Halten Sie die Frist daher im Interesse der Teilnehmer unbedingt ein. Eine bereits durchgeführte Fortbildung kann nachträglich nicht mehr anerkannt werden. Anträge werden erst bearbeitet, wenn sie vollständig ausgefüllt und die notwendigen Anlagen (Programm der Veranstaltung mit Anfangs-, Pausen- und Endzeiten, Vortragsthemen, Referenten) beigefügt sind.

Für Anträge, die in Papierform gestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 37 Euro erhoben (vgl. § 2 Nr. 4 der Gebührenordnung der Ärztekammer Niedersachsen). Die Onlinebeantragung ist kostenfrei.

Online-Beantragung

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung?

Bestandteil der Anerkennung ist:

  1. Die Verpflichtung der Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen an jeden Teilnehmer, versehen mit dem Namen des Teilnehmers und
  2. die Meldung der Teilnehmer- und Referentenpunkte direkt über den elektronischen Informationsverteiler (EIV) innerhalb von vier Wochen nach Veranstaltungsende.

Die Anerkennung verliert ihre Gültigkeit bei Änderung des Datums, der Uhrzeit und/oder des Titels ohne vorherige Abstimmung mit dem Sachgebiet Fortbildung der Ärztekammer Niedersachsen. Änderungen sind nur vor Veranstaltungsbeginn möglich und müssen schriftlich bei der ÄKN vorliegen.

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung

Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Ärztekammer Niedersachsen

Fortbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen

Offenlegung von Interessenkonflikten (Muster für Referenten, pptx-Datei)

Richtlinie zum Anerkennungsverfahren gemäß § 9 der Fortbildungsordnung Ärztekammer Niedersachsen


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