Allgemeine Informationen zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung

Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) bietet in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen, Bremen und Hamburg Seminare für die alternative bedarfsorientierte Betreuung im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung an.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt jeder Arbeitgeberin und jedem Arbeitgeber vor, dass eine Betriebsärztin oder ein Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hingezogen werden muss, sobald eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer oder mehrerin Arbeitnemer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden.

In der Regel können Arztpraxen eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – dauerhaft beschäftigen. Deshalb wurde alternativ zusammen mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine vom Gesetzgeber anerkannte, bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe bis 50 Beschäftige entwickelt, um kleine Unternehmen finanziell zu entlasten. Stattdessen schließen die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sich einer Betreuungsform an, die von der Standesorganisation – im vorliegenden Fall die ÄKN – angeboten wird. In den von der ÄKN angebotenen Fortbildungen werden die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der Praxis informiert und zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen befähigt. Die turnusmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter ist davon jedoch ausgeschlossen. 

Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS) besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung. Der Umfang der Fortbildungsmaßnahme liegt bei 6 Lehreinheiten à 45 min. Die Veranstaltung ist von der Ärztekammer mit 7 Fortbildungspunkten anerkannt. Alle fünf Jahre müssen Aktualisierungsschulungen absolviert werden. 


Übersicht BuS-Seminare 


Termine zur BuS-Erstschulung

2024

  • Freitag, 8. März 2024 – Hannover
  • Samstag, 9. März 2024 – Online-Seminar (AUSGEBUCHT)
  • Freitag, 19. April 2024 – Bremen  
  • Freitag, 26. April 2024 – Online-Seminar (AUSGEBUCHT)
  • Mittwoch, 12. Juni 2024 – Hannover
  • Freitag, 9. August 2024 - Online-Seminar
  • Freitag, 30. August 2024 - Bremen
  • Samstag, 7. September 2024 - Online-Seminar

Anmeldung


Termine zur BuS-Aktualisierungsschulung

2024

  • Mittwoch, 6. März 2024 – Hannover (AUSGEBUCHT)
  • Mittwoch, 17. April 2024 – (AUSGEBUCHT)
  • Mittwoch, 24. April 2024 – (AUSGEBUCHT)
  • Samstag, 15. Juni 2024 – Online-Seminar (AUSGEBUCHT)   
  • Freitag, 21. Juni 2024 – Hannover
  • Mittwoch, 21. August 2024 - Online-Seminar
  • Samstag, 21. September 2024 - Online-Seminar
  • Freitag, 27. September 2024 - Hannover

Anmeldung


Kontakt:
Anne Hellmuth, Tel.: 0511 3802-2204, E-Mail: zvm(at)aekn.de


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