§218 Schwangerschaftskonfliktberatung

Alle Ärztinnen und Ärzte, die die Beratung im Schwangerschaftskonfliktfall durchführen wollen, bedürfen gemäß §§ 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – SchKG – einer Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Gemäß den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein über die Anerkennung und Förderung von Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen nach dem SchKG sind Ärztinnen und Ärzte, die als Beratungsstelle gem. § 9 SchKG i. V. m. § 8 SchKG anerkannt sind, verpflichtet, ihre Kenntnisse mindestens alle 3 Jahre den jeweiligen Entwicklungen anzupassen und ihre Teilnahme an entsprechenden Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.

Dieser Kurs ist auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen zugelassen.

Termin: Mittwoch, 11. Dezember 2024, 15 Uhr bis 20.30 Uhr

Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover

Kursgebühr: 150 Euro

Eine Zertifizierung mit 6 Fortbildungspunkten ist erfolgt.

Ein Formular zur Anmeldung finden Sie hier.

Ansprechperson für die Anmeldung und Kursorganisation:
Ärztekammer Niedersachsen
Zentrales Veranstaltungsmanagement (ZVM)
Julius Geisel
Telefon: 0511-3802 2209
E-Mail: zvm(at)aekn.de

Fachliche Ansprechperson:
Ärztekammer Niedersachsen
Fortbildung
Iris Baumgarten
Telefon: 0511-3802 1403
E-Mail: fortbildung(at)aekn.de


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