Rezept für Bewegung

Das "Rezept für Bewegung" ist eine gemeinsame Initiative der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP), des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) und der Bundesärztekammer. Es soll Patienten als Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Bewegungsangeboten dienen.

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Hinweis für die Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen

Beachten Sie bei der Ausgabe eines "Rezepts für Bewegung" bitte, dass Sie Ihren Patienten nicht ohne hinreichenden Grund bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen empfehlen dürfen. Die Rechtsprechung folgert aus dieser Berufsrechtsnorm, dass

  1. Empfehlungen Ihrerseits nur dann erfolgen dürfen, wenn Sie vom Patienten darum gebeten werden und
  2. ein hinreichender Grund für eine ungefragte Empfehlung nur selten vorliegt; in langjähriger vertrauensvoller Zusammenarbeit gewonnene gute Erfahrungen oder die allgemein hohe fachliche Kompetenz eines Anbieters oder seiner Mitarbeiter reichen dafür nicht aus.

Daher sollten Sie grundsätzlich wie folgt vorgehen: Halten Sie es für notwendig, dass sich Ihr Patient ggf. in bestimmter Art und Weise, mehr bewegt, klären Sie ihn darüber auf. Fragt der Patient nach, ob Sie ihm ein bestimmtes Angebot empfehlen können, kann dafür das "Rezept für Bewegung" eingesetzt werden. Außerdem können Sie durch einen Praxisaushang darauf aufmerksam machen, dass Sie (nur) auf Nachfrage spezielle Bewegungsangebote empfehlen können.

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