Weiterbildungsordnung / eLogbuch
Die ärztliche Weiterbildung ist in der "Weiterbildungsordnung (WBO)" und in der "Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildung" geregelt.
Web-Seminar: Neue WBO - Erläuterungen dazu
In wöchentlich stattfindenden Web-Seminaren stehen die Mitarbeiter des Sachgebiets Weiterbildung der ÄKN den Weiterbildungsassistenten für Fragen zur neuen Weiterbildungsordnung zur Verfügung.
Weiterbildungsermächtigte
Die Datenbank enthält Weiterbildungsermächtigte aller Fachgebiete in Niedersachsen. Eine entsprechende Suchfunktion ist integriert.
Anträge/Formulare
Anträge und Formulare zu Anerkennung von Arztbezeichnungen und Prüfungen sowie Röntgen- und Strahlenschutz als PDF-Dokumente.
Anerkennung von Arztbezeichnungen
Die Ärztekammer bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung durch eine Anerkennungsurkunde. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsen abgeschlossen.
Kompetenzzentrum Ärztliche Weiterbildung
Durch das Kompetenzzentrum Ärztliche Weiterbildung bietet die Ärztekammer Niedersachsen mehr als die reine Bescheidung von Anträgen über Prüfungen und Ermächtigungen an.
Ermächtigung zur Weiterbildung
Die Weiterbildung findet unter verantwortlicher Leitung von Kammermitgliedern statt, die die Ärztekammer hierzu ermächtigt hat.
Stättenzulassung
Die Weiterbildung in Gebieten und Schwerpunkten muss in dazu geeigneten und zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt werden.
Röntgen- und Strahlenschutz
Die Ärztekammer Niedersachsen ist zuständig, Ärzten die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung zu bescheinigen.
Prüfungen von Arztbezeichnungen
Fachsprachprüfung
Um eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen, müssen Ärztinnen und Ärzte über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Kenntnisprüfung
Ausländische Ärzte, die in Deutschland als Arzt arbeiten möchten müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von einheimischen Absolventen medizinischer Hochschulen verlangt wird.