Kenntnisprüfung
Ärzte, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, müssen für die Erteilung der Approbation einen gleichwertigen Ausbildungsstand nachweisen. Werden wesentliche Ausbildungsunterschiede festgestellt, die auch nicht durch ärztliche Berufspraxis ausgeglichen sind, so müssen Antragsteller durch eine Prüfung nachweisen, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland erforderlich sind.
Informationen über die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte

Melanie Friederich
Tel.: 0511/380-2219
Terminorganisation, Terminvorbereitung/ -nachbereitung
Ansprechpartner für Prüfer
Tel.: 0511/380-2254

Kathrin Keiluweit
Tel.: 0511/380-2362
Fax: 0511/380-2162
Terminvorbereitung/-nachbereitung