Zum 1. Juli ist eine neue Weiterbildungsordnung in Kraft getreten. Weiterzubildende in der Allgemeinmedizin, die Ihre Weiterbildung bereits vor dem 1. Juli 2020 begonnen haben, können wählen, ob sie die Weiterbildungsordnung (WBO) vom 1. Mai 2005 oder die neue WBO heranziehen wollen. Entscheidend ist der Nachweis, schon einen Pflichtabschnitt in der stationären Inneren Medizin oder in der Hausarztpraxis begonnen zu haben.

Neben den bisher absolvierten Zeiten und Pflichtabschnitten (z.B. ein Drittfach nach neuer WBO), sollten auch die bereits erworbenen Kompetenzen bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Eine Gegenüberstellung der erforderlichen Handlungskompetenzen/ Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach alter und neuer Weiterbildungsordnung finden Sie in dem folgenden Dokument.

Weiterbildungsinhalte der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin - Gegenüberstellung der Kompetenzen nach alter und neuer Weiterbildungsordnung


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