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Aktuelles Hannover,

In Niedersachsen ist zum 23. Dezember 2022 die neue Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Kraft getreten. Die sogenannte „Landarztquote“ ermöglicht es, im Rahmen eines separaten Auswahlverfahrens und unter vorgegebenen Bedingungen Studienplätze an Studierende zu vergeben. Voraussetzung ist, dass sich interessierte Medizin-Studierende verbindlich bereit erklären nach Abschluss des Studiums und der Facharztanerkennung in einer hausärztlichen Landarztpraxis tätig zu werden. In Niedersachsen stehen für diesen Zweck pro Jahr insgesamt 60 Studienplätze zur Verfügung.

Wem ein Studienplatz im Rahmen der Quote zugewiesen wird, entscheidet ein zweistufiges Auswahlverfahren.

Die erste Stufe des Auswahlverfahrens liegt in der Zuständigkeit der Approbationsbehörde „Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung“ (NiZzA). Diese ermittelt zunächst aus allen Bewerbenden die rechnerisch besten 120.

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden dann für das praktische Auswahlverfahren Stufe 2 zugelassen. Dieses führt die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) durch. Im Rahmen des Verfahrens bewerten ausgebildete Hausärztinnen und Hausärzte in verschiedenen Prüfstationen und anhand von Punktetabellen die Eignung der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber. Dazu nehmen die Bewerbenden etwa an standardisierten Interviews und Rollenspielen teil.

Möchten Sie die ÄKN bei der Auswahl unterstützen und als Jurorin bzw. Juror den landärztlichen Nachwuchs von morgen auswählen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns und Sie erhalten weitere Informationen.

Als Termin für die Auswahlgespräche sind in diesem Jahr der 2. und 3. Juni 2023 eingeplant. Die Tätigkeit als Jurorin bzw. Juror ist ehrenamtlich und wird nach der Reisekosten- und Entschädigungsordnung der ÄKN entschädigt.

Ihre Interessen-Anmeldung oder Fragen senden Sie bitte per E-Mail an: ariane.loeb@aekn.de oder per Fax an 0511/380-2162.

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