
Am 1. Februar 2025 startet das diesjährige Bewerbungsverfahren für die sogenannte Landarztquote in Niedersachsen. Für das Wintersemester 2025/26 und das Sommersemester 2026 werden insgesamt 60 Medizinstudienplätze für Studierende reserviert, die sich für eine hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum entscheiden. Diese Studierenden verpflichten sich, nach dem Studium und der sich anschließenden Weiterbildung für die Dauer von 10 Jahren in einer Hausarztpraxis im ländlichen Raum zu arbeiten.
Bewerbungen sind online ab dem 1. Februar über die Website des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung (NiZzA) möglich.
Der Bewerbungszeitraum beginnt in diesem Jahr früher, nachdem die „Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen“ (NLAVO)
geändert wurde. Die neue Fassung der Verordnung finden Sie hier. Deshalb beginnt die Bewerbungsfrist von jetzt an am 1. Februar und endet am 28. Februar.
Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie auf der Website des NiZzA unter Abteilung4/Login Bewerbungsportal oder direkt hier. Außerdem werden auf der Website von NiZza unter dem Link umfangreiche Informationen zu den Themen Antragsstellung, Auswahlverfahren und öffentlich-rechtlicher Vertrag bereitgestellt.
Wenn die Bewerberinnen und Bewerber bis zum 28. Februar 2025 einen Antrag in elektronischer Form und in Papierform beim NiZzA eingereicht haben, schließt sich ein strukturiertes Auswahlverfahren für die 120 besten Bewerberinnen und Bewerber an. Dieses zweite Auswahlverfahren, zu welchem die Bewerberinnen und Bewerber vom NiZzA eingeladen werden, wird von der Ärztekammer Niedersachsen in der Landesgeschäftsstelle in der Berliner Allee 20 in Hannover durchgeführt.