Weiterbildung

Hannover,

Eine neue WBO schließt die Wahlperiode ab

Der Ausschuss für Ärztliche Weiterbildung erarbeitete eine neue Weiterbildungsordnung für Niedersachsen und befasste sich mit Fragen rund um Gebietszugehörigkeit, Zulassung von Weiterbildungsstätten, Ermächtigung von Weiterbildern und Facharztprüfungen.

Professor Dr. med. habil. Bernd Haubitz, Vorsitzender des ÄKN-Ausschusses "Ärztliche Weiterbildung", auf dem 122. Deutschen Ärztetag in Münster.

Gegen Ende der 18. Wahlperiode lag der Kammerversammlung die neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen in einem Umfang von rund 470 Seiten zur Verabschiedung vor. Quasi seit seiner Konstituierung 2016 hat sich der aus 14 von der Kammerversammlung entsandten Mitgliedern bestehende "Ausschuss für Ärztliche Weiterbildung" mit der Novellierung zunächst der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) und dann der Weiterbildungsordnung für Niedersachsen befasst.

Bereits im Vorfeld der Verabschiedung der MWBO 2018 unterstützten Mitglieder der Ärztekammer Niedersachsen in zahlreichen Sitzungen der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer die Neugestaltung des Regelwerks. Mit hoher Kontinuität beteiligten sich der Vorsitzende des Ausschusses "Ärztliche Weiterbildung" Professor Dr. med. habil. Bernd Haubitz, Dr. med. Gisbert Voigt als Vertreter des ÄKN-Vorstands, der vormalige ÄKN-Justiziar Professor Dr. iur. Karsten Scholz, ÄKN-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. med. Nils Frühauf und Ass. jur. Markus Schwinn als Leiter des Sachgebiets Weiterbildung an der Neukonzeption der MWBO – mit dem Ergebnis, dass als Leitmotiv eine Kompetenzbasierung zugrunde gelegt wurde. Inzwischen wurde die MWBO zu 95 Prozent in die neue zum 1. Juli 2020 in Kraft getretene niedersächsische WBO übernommen.

Ein weiteres zentrales berufspolitisches Anliegen des Weiterbildungsausschusses war der "Quereinstieg Allgemeinmedizin", wobei eindeutig konsentiert war, dass weiterhin die Qualität der hausärztlichen Versorgung sicherzustellen sei. Die vom Ausschuss erarbeitete und von der Kammerversammlung am 24. November 2018 beschlossene "Richtlinie zur Anerkennung gleichwertiger Weiterbildungen im Gebiet Allgemeinmedizin auf Basis der Weiterbildungsordnung (WBO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 1. Juni 2018" ermöglicht es nun Fachärzten anderer Gebiete, die Anerkennung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im Sinne eines Quereinstiegs zu erlangen. Neben der berufspolitischen Arbeit waren die Ausschusssitzungen in der 18. Wahlperiode geprägt von Entscheidungen zu Fragen der Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen, der Zulassung von Krankenhäusern und Praxen als Weiterbildungsstätte, der Ermächtigung von Weiterbildern und der Anträge beziehungsweise Anfragen hinsichtlich der Zulassung zur Facharztprüfung.
Seit 2016 wurden insgesamt 9.860 Anträge bzw. Anfragen zu Facharztanerkennungen, 200 zu Schwerpunkten, 2.508 zu Zusatzbezeichnungen und 2.958 zu Zusätzlichen Weiterbildungen vom Ausschuss bearbeitet. Dabei ist die Qualifizierung von im Ausland erworbenen Weiterbildungen häufig schwierig und bedarf gelegentlich umfangreicher Diskussionen.

Autor: Professor Dr. med. habil. Bernd Haubitz
Vorsitzender des Ausschusses für Ärztliche Weiterbildung

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