Aktuelles

Hannover,

Ist Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab dem 1. Januar 2026 noch verwendbar?

Ab dem 1. Januar 2026 werden die Verschlüsselungsalgorithmen (kryptografische Verfahren) auf Grund erhöhter technischer Sicherheitsanforderungen in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt. Dies betrifft insbesondere auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA).

Bild: Adobe Stock, MQ-Illustrations

Worum geht es?
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Verschlüsselungsalgorithmen (kryptografische Verfahren) auf Grund erhöhter technischer Sicherheitsanforderungen in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt. Dies betrifft insbesondere auch elektronische Heilberufsausweise (eHBA). Um sich auf die Umstellung vorzubereiten und die Funktionalität von Anwendungen wie beispielsweise dem eRezept oder der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ab dem 1. Januar 2026 sicherstellen zu können, sollten Ärztinnen und Ärzte rechtzeitig im Vorfeld über einen neuen eHBA verfügen, der die nötigen neuen Anforderungen erfüllt. Rechtzeitig heißt hierbei, dass eine mögliche Systemeinrichtung und ein Testbetrieb in der Praxis vor der Umstellung einkalkuliert werden müssen. Die gematik als verantwortliche Stelle für den Betrieb der Telematikinfrastruktur geht deshalb davon aus, dass alle Betroffenen bereits am 1. Dezember 2025 über den neuen eHBA verfügen sollten.

Wie erfahren Sie, ob ein Austausch Ihres eHBA erforderlich ist?
Betroffen sind Inhaber von eHBA der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und medisign. Die Anbieter haben ihre jeweiligen Kunden zwischenzeitlich diesbezüglich kontaktiert. Bitte reagieren Sie hierauf schnellstmöglich und starten den Prozess zum Sondertausch!

Kann Ihr Anbieter den rechtzeitigen Kartentausch gewährleisten?
Die Firma medisign GmbH stellt nach einer internen technischen Umstellung derzeit (Stand 28. Oktober 2025) noch keine vollumfängliche funktionierende Schnittstelle bereit, die benötigt wird, damit die Ärztekammer Niedersachsen bestätigen kann, dass Sie Ärztin beziehungsweise Arzt sind. Diese Bestätigung ist erforderlich, wenn sich in den Jahren seit der Beantragung Ihres jetzigen eHBA wichtige Daten geändert haben, zum Beispiel ihr Name oder ein Wechsel der zuständigen Ärztekammer. Es können in diesen Fällen aktuell weder vorbefüllte Folgeanträge über das Mitgliederportal der ÄKN gestellt noch bereits gestellte Anträge bearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund müssen Sie entscheiden, ob Sie auf die Herstellung der vollständigen Funktionstüchtigkeit warten oder gegebenenfalls einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vornehmen wollen. 

Anträge zum Sondertausch, bei denen keine Datenänderung vorliegt, werden hingegen sukzessive durch medisign abgearbeitet.

 

Suche schließen
Drücken Sie ENTER um mit der Suche zu beginnen