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Aktuelles Hannover,

Die niedersächsische Corona-Verordnung ist ab dem 1. März aufgehoben. Damit entfallen alle landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen, wie etwa Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohnerinnen bzw. Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen sowie medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen gilt hingegen die Maskenpflicht laut bundesweitem Infektionsschutzgesetz weiterhin (mindestens bis zum Auslaufen der entsprechenden Regelungen am 7. April).

Weitere Informationen finden Ärztinnen und Ärzte auch auf der Website der Niedersächsischen Landesregierung.

 

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