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Hannover,

Neues T-Rezept ab dem 8. August 2022

Ab dem 8. August gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine geänderte Vorlage für T-Rezepte aus, die Ärztinnen und Ärzte ab sofort nutzen können.

Muster T-Rezept. Quelle: BfArM

Ab dem 8. August gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine geänderte Vorlage für T-Rezepte aus, die Ärztinnen und Ärzte ab sofort nutzen können. Aufgrund einer Änderung in der Arzneimittelverschreibungsordnung ( § 3a Absatz 2 AMVV) wurde der Vordruck für T-Rezepte angepasst. Ärztliche Personen sind danach nicht mehr verpflichtet, die Gebrauchsinformation des verschriebenen Fertigarzneimittels der Patientin oder dem Patienten vor Beginn der medikamentösen Behandlung auszuhändigen.

Wichtig für Ärztinnen und Ärzte, die noch vorherige Versionen des T-Rezepts nutzen und vorliegen haben:

Alle bisher ausgegebenen T-Rezepte behalten ihre Gültigkeit und sollten zunächst aufgebraucht werden. Dies reduziert Kosten für die Steuerzahlenden, spart Papier und schützt die Umwelt. Keinesfalls sollten T-Rezepte an das BfArM zurückgesandt werden.

Das Muster des amtlichen Vordrucks für das neue T-Rezept sowie weitere Informationen dazu finden Sie auch in einer aktuellen Meldung des Bundesanzeigers (BAnz AT 25.07.2022 B7) vom 25. Juli:

Bundesanzeiger: Bekanntmachung zur Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 12. Juli 2022

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