Das Robert Koch-Institut (RKI) informiert täglich über die Risikogebiete. Auf einer speziell eingerichteten RKI-Internetseite erhalten Ärztinnen und Ärzte außerdem Tipps, wie sie bei der Diagnostik von Atemwegserkrankungen und Verdachtsfällen auf eine Covid-19-Infektion vorgehen sollten.
Das Coronavirus Sars-CoV-2 ist in Deutschland angekommen, aber bisher sind nur einzelne Fälle bekannt. In Niedersachsen gibt es noch keine bestätigte Sars-CoV-2-Infektion. Aufgrund der Ausbrüche etwa in Italien hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) in Hannover entschieden, die im Rahmen seines Surveillancesystems für akute respiratorische Erkrankungen (ARE) eingesandten Proben auch auf das neue Coronavirus zu untersuchen. "Falls es zum Auftreten von Erkrankungsfällen und Übertragungen in Niedersachsen kommt, werden Infektionsschutzmaßnahmen auf Grundlage des Nationalen Pandemieplans getroffen", kündigte NLGA-Präsident Dr. med. Matthias Pulz an.
Aktuelle Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus, aber auch Ratschläge zum richtigen Umgang mit Verdachtsfällen hält das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin bereit. Die Bundesbehörde hat unter dem Link www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html eine Internetseite eingerichtet, auf der sich Ärztinnen und Ärzte unter anderem über das richtige Vorgehen bei Verdachtsfällen informieren können. Eine Infografik in Form eines Fluss-Schemas verdeutlicht anschaulich, wie eine Patientin oder ein Patient mit Atemwegserkrankungen je nach Vorgeschichte zu behandeln ist. Hatte die Patientin oder der Patient in den zurückliegenden vierzehn Tagen wahrscheinlich Kontakt zu einem Covid-19-Fall oder hielt sich bis vierzehn Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet auf, so ist der Fall sofort dem Gesundheitsamt zu melden. Eine stationäre Einweisung soll jedenfalls nur erfolgen, wenn kein ambulantes Management möglich ist.
Bei Erkrankten, die sich in Regionen mit Covid-19-Fällen aufgehalten haben, Kontakt zu unbestätigten Fällen hatten oder an einer viralen Pneumonie ohne Alternativdiagnose leiden, soll eine differenzialdiagnostische Abklärung erfolgen. Hier soll zunächst keine Meldung des Verdachts an das Gesundheitsamt erfolgen.
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