Fortbildung
Immer auf dem aktuellen Stand
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Kollegialer Austausch
Fachgespräche in natürlicher Umgebung
Ein Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung sollte bei der Ärztekammer spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist nicht mehr gewährleistet, dass der Antrag noch rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn abschließend bearbeitet werden kann. Halten Sie die Frist daher im Interesse der Teilnehmer unbedingt ein. Eine bereits durchgeführte Fortbildung kann nachträglich nicht mehr anerkannt werden. Anträge werden erst bearbeitet, wenn sie vollständig ausgefüllt und die notwendigen Anlagen (Programm der Veranstaltung mit Anfangs-, Pausen- und Endzeiten, Vortragsthemen, Referenten) beigefügt sind.
Für Anträge, die in Papierform gestellt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 37 Euro erhoben (vgl. § 2 Nr. 4 der Gebührenordnung der Ärztekammer Niedersachsen). Die Onlinebeantragung ist kostenfrei.
Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung?
Bestandteil der Anerkennung ist:
Die Anerkennung verliert ihre Gültigkeit bei Änderung des Datums, der Uhrzeit und/oder des Titels ohne vorherige Abstimmung mit dem Sachgebiet Fortbildung der Ärztekammer Niedersachsen. Änderungen sind nur vor Veranstaltungsbeginn möglich und müssen schriftlich bei der ÄKN vorliegen.