Der Kurs "Notfallmedizin" ist erforderlich zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Dafür werden gemäß § 6 Abs. 1 der Weiterbildungsordnung benötigt:
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte
- 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten
- 80 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 5 Abs. 9 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung und anschließend
- 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes oder
- 20 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten
Der Kurs "Notfallmedizin Teil A - D" wird in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Anästhesiologie, Rettungs- und Intensivmedizin der Georg-August-Universität in Göttingen als Teil der Langeooger Fortbildungswochen der Ärztekammer Niedersachsen einmal jährlich angeboten.
In Niedersachsen gibt es außerdem folgende Kursanbieter:
- Goslar: DRK-Rettungsschule, Kösliner Str. 10, 38642 Goslar, Tel.: 05321/371416, Fax: 05321/371420, E-Mail: service@rettungsschule.de
- St. Andreasberg: Priv.-Doz. Dr. med. Markus Roessler, Klinik für Anästhesiologie - GF Notfallmedizin, Universitätsmedizin Göttingen, Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen, Tel.: 0551/398826, E-Mail: m.roessler@med.uni-goettingen.de