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Autor
Dr. med. Rainer Prönneke
Facharzt für Innere Medizin
Patientenverfügungen gewinnen einen zunehmenden Stellenwert bei medizinischen Entscheidungen und in Grenzsituationen unseres Lebens. Als "betroffener“ Arzt stelle ich Ihnen dieses Thema gerne vor:
Weshalb sind Patientenverfügungen entstanden?
Entsprechend dem uralten Auftrag an die Medizin, Leben zu erhalten und zu verlängern, sind in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte erzielt worden durch die systematische Einführung einer Notfall- und Intensivmedizin. Mit Möglichkeiten der maschinellen Beatmung und einer dauerhaften Ernährung mittels Magensonde, ist die Grenze zwischen Leben und Tod manipulierbar geworden.
Gleichzeitig hat die Hospizbewegung die Sterbephase aus der Verdrängung in die Öffentlichkeit geholt mit dem Ergebnis, dass Menschen zunehmend verunsichert sind, ob die moderne Medizin ihren jetzt wieder bewusst gewordenen Vorstellungen einer Behandlung in kritischen Lebenssituationen entspricht. Besondere Sorge besteht für Lebenssituationen, in denen man selbst durch eine Bewusstseinsschwäche oder Verlust nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Bei welchen Krankheiten, bzw. Lebensphasen sind derartige Entscheidungsfähigkeiten typisch?
Bei vielen Sterbenden kommt es in fortgeschrittenen Phasen zur Bewusstseineintrübung. Dann können alle Erkrankungen, die unser Gehirn betreffen Ursachen sein, wie z.B. Schlaganfall, Gehirntumor, Schädel-Hirnverletzung und die Demenz mit ihren fortschreitenden, geistigen Abbau. Eine äußerst starke Gehirnfunktionseinschränkung mit dauerhaftem Bewusstseinsverlust wird als Wachkoma bezeichnet. Auch Schwerkranke auf einer Intensivstation sind häufig entscheidungseingeschränkt bzw. unfähig.
Das Problem: In all den beschriebenen Situationen sind medizinische Entscheidungen über die weitere Behandlung zu fällen, die nur mit dem Einverständnis des Betroffenen umgesetzt werden können. Bei Bewusstseinsschwäche muss nach dem, am wahrscheinlichsten zutreffenden Willen des Kranken vorgegangen werden!
Der behandelnde Arzt greift auf frühere, mündliche oder schriftliche Willensbekundungen (Patientenverfügung) zurück, oder ist ersatzweise auf die Ermittlung eines mutmaßlichen Willens durch Befragung von Angehörigen und Bezugspersonen angewiesen.
Sie ist ein, in der Regel schriftliches Dokument, über Vorstellungen und Willensäußerungen, die in einer Lebenssituation mit Einverständnisunfähigkeit zur Entscheidungsfindung eingesetzt werden soll.
Gesetzliche Vorgaben zur Form bestehen nicht, so dass zurzeit viele verschiedene Verfügungen im Umlauf sind. Für die Gültigkeit ist die eigenhändige Unterschrift Voraussetzung. Eine notarielle Beglaubigung wird nicht vorgeschrieben. Unabhängig davon, ob ein Muster verwendet wird oder der Text selbst schriftlich verfasst wird, handelt es sich inhaltlich um Fragen, die Gesundheit, Krankheit und deren Behandlung gemäß den eigenen Vorstellungen entsprechen. Ein Gespräch mit den Angehörigen und dem Hausarzt ist zur weiteren Klärung empfehlenswert. Angefertigte Kopien können dann an vertraute Personen und behandelnde Ärzte weitergegeben werden.
Für die Praxis hat es sich als sehr sinnvoll erwiesen, die Patientenverfügung mit einer so genannten Betreuungsverfügung oder Bevollmächtigung zu koppeln: Hierbei entscheiden Sie sich für einen gesetzlichen Vertreter Ihrer Wahl und Vertrauens, der Sie bei Entscheidungsunfähigkeit an Ihrer Stelle vertritt. Dieser Vertreter ist an die gesundheitlichen und medizinischen Vorstellungen Ihrer Patientenverfügung gebunden. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, dann die Entscheidung Ihres voraus verfügten Vertreters einzuholen.
Beim Eintritt einer längerfristigen Bewusstseinsstörung wird über das Betreuungsgericht eine Betreuung eingerichtet werden während der von Ihnen Bevollmächtigte auch ohne Bestellung durch das Betreuungsgericht statt Ihrer Person entscheiden können. Mit der Vollmacht ist also ein größerer Vertrauensvorschuss verbunden, der Vorteil liegt in der schnellen Umsetzbarkeit.
Aus heutiger Sicht muss die Patientenverfügung in die ärztliche Entscheidungsfindung einbezogen werden. Es bleibt aber offen, ob sich die Ärzte in jedem Fall nach dem vorausverfügten Willen richten müssen. Naturgemäß ist nicht für alle Krankheitssituationen der weitere Verlauf eindeutig vorherzusagen. Diese Prognose spielt aber für die Entscheidung wie z.B. das Legen einer Sonde zur Ernährung eine entscheidende Rolle. Aber: der in einer Verfügung geäußerte Wille bleibt ja bestehen und kann dann immer noch zur Geltung kommen, wenn sich eine Krankheit fortschreitend verschlechtert. Die aktuelle Gesetzeslage betont ebenso wie ein neuer Gesetzesentwurf das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und die Bedeutung der Einverständniserklärung in jede medizinische Behandlung. Es zeichnet sich eindeutig ab, dass Entscheidungsfindungen bei Schwerkranken über weitere therapeutische Maßnahmen nur mit Hilfe von Patientenverfügungen dem Willen des Menschen am nächsten kommen: