Der Geschäftsbereich Ärztliche Weiterbildung der Ärztekammer Niedersachsenermächtigt Ärztinnen und Ärzte auf Antrag zur ärztlichen Weiterbildung und erteilt Stätten die Zulassung,prüft die regelgerechte Absolvierung der Weiterbildung undorganisiert die Prüfung nach Abschluss und bestätigt die Anerkennung durch eine Urkunde.