Die Ärztekammer bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung durch eine Anerkennungsurkunde. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsen abgeschlossen.
Die Systematik der Weiterbildungsordnung unterscheidet vier Arten ärztlicher Qualifizierungsmöglichkeiten:
Facharztbezeichnungen,
Schwerpunktbezeichnungen,
Zusätzliche Weiterbildungen und
Zusatzbezeichnungen.
Grundsätzlich findet die Weiterbildung unter Anleitung eines weiterbildungsermächtigten Arztes statt. Nur in wenigen Einzelfällen sieht die Weiterbildungsordnung Kursweiterbildungen vor. Die Weiterbildung muss in diesem Fällen bei anerkannten Kursveranstaltern durchgeführt werden.