Die Weiterbildung findet unter verantwortlicher Leitung von Kammermitgliedern statt, die die Ärztekammer hierzu ermächtigt hat.
Die Ermächtigung zur Weiterbildung muss vor dem Beginn von Weiterbildungsmaßnahmen erteilt werden. Sie kann nur erteilt werden, wenn der weiterbildende Arzt die entsprechende Bezeichnung führt sowie fachlich und persönlich geeignet ist. Er muss in diesem Bereich über umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen, die ihn befähigen, eine gründliche Weiterbildung zu vermitteln. Diese soll er in mehrjähriger Tätigkeit in verantwortlicher Stellung nach Abschluss seiner entsprechenden Weiterbildung erworben haben.