Weiterbildung
Notfallmedizin: 24 Monate bis zur Zusatzbezeichnung ...
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Richtlinie zur Anerkennung gleichwertiger Weiterbildungen im Gebiet Allgemeinmedizin auf Basis der Weiterbildungsordnung (WBO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 1. Juni 2018
Nach § 10 WBO kann ein von der Weiterbildungsordnung abweichender Weiterbildungsgang von der Ärztekammer Niedersachsen vollständig anerkannt werden, wenn er gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Grundsätze der Weiterbildungsordnung für den Erwerb der ärztlichen Kompetenz im Hinblick auf Inhalte und Dauer der regulären Weiterbildung gewahrt sind.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen möchte mit dieser Richtlinie einen Rahmen vorgeben, der es Fachärzten anderer Fachgebiete auf dieser Basis ermöglicht, die Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin im Sinne eines Quereinstiegs zu erlangen.
Von einem abweichenden aber gleichwertigen Weiterbildungsgang im Gebiet Allgemeinmedizin ist grundsätzlich auszugehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit ist ferner insbesondere die Teilnahme an strukturierten weiterbildungsbegleitenden Kursangeboten zu berücksichtigen.
Protokollnotiz:
Die 24 Monate Weiterbildung in Allgemeinmedizin können auch abschnittsweise und damit an mehreren Weiterbildungsstätten abgeleistet werden. Die Höchstdauer der Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte hängt vom Umfang der dort erteilten Weiterbildungsermächtigung ab.
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