Weiterbildung
Notfallmedizin: 24 Monate bis zur Zusatzbezeichnung ...
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Der Patient im Mittelpunkt ...
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Die Ärztekammer Niedersachsen ist im übertragenen Wirkungskreis für das Land Niedersachsen dafür zuständig, Ärzten die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung zu bescheinigen. Nur Ärzte, die im Besitz einer Fachkunde sind, dürfen selbstständig Strahlen zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken am Menschen anwenden. Ärzte, die Röntgenstrahlen am Menschen unter ständiger Anleitung anwenden wollen, müssen zumindest über entsprechende Kenntnisse verfügen. Solche Kenntnisse werden durch eine erfolgreiche Kursteilnahme nebst Einweisung erworben.
Die Fachkunde setzt den Besuch mehrerer Kurse sowie den Erwerb praktischer Erfahrungen (Sachkunde) voraus. Die Kenntnisse bzw. die Fachkunde müssen mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.