Die Ärztekammer Niedersachsen hat gemäß § 10 des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) eine Ethikkommission zur Beratung ihrer Mitglieder und anderer Stellen in berufsethischen Fragen sowie zur Wahrnehmung bundesrechtlich zugewiesener Aufgaben errichtet.

Die Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen besteht aus zwei Unterkommissionen:

  • Eine Unterkommission beurteilt ethische und rechtliche Aspekte medizinischer Forschung am Menschen einschließlich der Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe und der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten.
  • Die andere Unterkommission – zur Beratung anderer berufsethischer Fragen – berät alle Mitglieder der Ärztekammer und andere Stellen mit Sitz in Niedersachsen in sonstigen berufsethischen Fragen.

Grundlage der Arbeit der Kommissionen ist die Satzung für die Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen.


Sitzungstermine der Unterkommission zur Beurteilung medizinischer Forschung am Menschen

8. März 2024

8. April 2024

15. Mai 2024

13. Juni 2024


Unterkommission zur Beurteilung medizinischer Forschung am Menschen

Die Ethikkommission zur Beurteilung medizinischer Forschung am Menschen bewertet alle medizinischen Forschungsvorhaben. Ihre Arbeit dient in erster Linie dem Schutz der Interessen der beteiligten Versuchs- bzw. Testpersonen (Probanden). Gleichzeitig unterstützt sie die forschenden Ärztinnen und Ärzte sachkundig bei der Beachtung und Erfüllung generell gültiger sittlicher Normen, der Gebote ärztlich-ethischen Verhaltens, rechtlicher Pflichten und gesetzlicher Bestimmungen und Standards wissenschaftlicher Methoden.

Grundlage der Arbeit der Kommission sind

Anträge zu Studien nach der Europäischen Verordnung für Medizinprodukte (MDR) sind elektronisch über das Deutsche Medizinprodukte-Informations- und Datenbanksystem (DMIDS) einzureichen (www.dimdi.de). 

Bei sonstigen Studien, bei denen die Projektleiterin oder der Projektleiter aus dem Zuständigkeitsbereich der Ethikkommission kommen, sind die Antragsunterlagen entweder elektronisch per E-Mail (ethikkommission(at)aekn.de) oder in einfacher Ausfertigung in Papierform und auf einem Datenträger einzureichen.

Bei Anträgen zu sonstigen Studien sind zur formalen inhaltlichen Beschreibung der Studie Angaben gemäß dem folgenden Formantrag einzureichen:

Die Kommission tagt im Abstand von etwa vier Wochen. Der Antragsschluss ist zwei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin. Die Bewertung eines Antrags erfolgt in der Regel nach mündlicher Erörterung mit der Antragstellerin / dem Antragsteller.

Zur Begleichung der Kosten des Verfahrens werden Gebühren erhoben, die sich aus der Gebührenordnung der Ärztekammer Niedersachsen ergeben.

Bei einer multizentrischen Studie, die bereits von einer anderen nach Landesrecht gebildeten Kommission zustimmend bewertet worden ist, wird deren Votum (nach § 12 Abs. 2 der Satzung der Ethikkommission) grundsätzlich anerkannt. Die Studienunterlagen müssen in diesem Fall in einfacher Ausfertigung eingereicht werden. Die schriftliche Anerkennung eines Votums erfolgt unabhängig von den Sitzungsterminen nach Eingang und Durchsicht der Studienunterlagen und des betreffenden Votums. Gebühren werden hierfür nicht erhoben.

Das International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE) fordert für alle klinischen Studien, die bei einem der beteiligten Journals veröffentlicht werden sollen, eine prospektive Registrierung in einem von dem ICMJE anerkannten Register (www.icmje.org). In der neuen Version der Deklaration von Helsinki wird dies ebenfalls gefordert.

Die Kommission unterstützt diese Forderung. Wir empfehlen, die Registrierung im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) vorzunehmen. 

Das DKRS

  • erlaubt die ICMJE-konforme Registrierung klinischer Studien
  • arbeitet mit den medizinischen Ethikkommissionen zusammen, um Synergien bei der Datenerfassung zu nutzen
  • ist eines von 10 WHO-Primärregistern
  • ist Mitglied des WHO-Netzwerks (International Clinical Trials Therapie Registry Platform/ICTRP, www.who.int/ictrp/en). Daten können problemlos zwischen den WHO-Registern ausgetauscht werden und gehen keinesfalls verloren.

Die Unterkommission zur Beurteilung medizinischer Forschung am Menschen der Ärztekammer Niedersachsen setzt sich wie folgt zusammen:

  • Prof. Dr. med. Andreas Creutzig (Vorsitzender)
  • Prof. Dr. med. Dirk Stichtenoth (Stellv. Vorsitzender)
  • Dr. med. Cornelia Goesmann
  • Dr. jur. Anna-Lena Hollo
  • Pastor Dr. theol. Friedrich Ley
  • Dipl.-Ing. Ludger Möller
  • Dr. med. Wolfgang Pethke
  • Professor. Dr. med. Karl-Walter Sykora
  • Prof. Dr. med.dent. Harald Tschernitschek
  • Dr. theol. Matthias Woiwode

Stellvertretende Mitglieder:

  • Dr. med. Thomas Buck
  • Dr. med. Justus Graubner
  • Dr. med. Hans-Guenter Haindl
  • Dr. jur. Jürgen F. Hoppe
  • Prof. Dr. med. Johann Karstens
  • Prof. Dr. theol. Martin Laube
  • Prof. Dr. theol. Jürgen Manemann
  • Rechtsanwältin Eva-Maria Neelmeier
  • Prof. Dr. med. Wolfgang Poser
  • Dr. med.dent Reiner Schilke

Kontakt

Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen
Unterkommission zur Beurteilung medizinischer Forschung am Menschen der Ärztekammer Niedersachsen

Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511 3802-3102
Fax: 0511 3802-3199

E-Mail: ethikkommission(at)aekn.de


Unterkommission zur Beratung anderer berufsethischer Fragen

Die Ethikkommission zur Beratung anderer berufsethischer Fragen befasst sich mit allgemeinen berufsethischen Fragen und ist Ansprechpartner für die Mitglieder der Ärztekammer und andere Stellen mit Sitz in Niedersachsen.

Weitere Informationen:

Ärztliches Selbstverständnis vor neuen Herausforderungen [Thesenpapier] vom 25. Februar 2006 (pdf-Datei, 55 KB)


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