Als öffentliche Stellen ist die Ärztekammer Niedersachsen bemüht, die Internetseite www.aekn.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Nachfolgend haben wir Ihnen Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.aekn.de
Der Webauftritt der Ärztekammer Niedersachsen wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Identifizierte Defizite und Mängel befinden sich in einem Verbesserungsprozess.
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Downloads/PDFs: Derzeit sind noch nicht alle PDF Dokumente auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt. Derzeit arbeiten wir an einer schrittweisen Anpassung aller PDF-Dokumente. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies oder nicht fehlerfreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: kommunikation(at)aekn.de.
- Videos: Die Videos auf sind noch nicht untertitelt. Sie liegen ohne Audiodeskription, ohne Volltext-Alternative und zum Teil ohne Gebärdensprache vor.
- Die semantische Struktur ist auf einigen Seiten unterbrochen. Wir arbeiten schrittweise an der Optimierung der Struktur.
- Formulare: Eingesetzte Formulare (zum Beispiel Newsletter-Anmeldung) enthalten leere HTML-Auszeichnungen und sind noch nicht barrierefrei.
- Alternativtexte: Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Einfache Sprache: Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Einfacher Sprache verfügbar.
- Gebärdensprache: Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Hinweise zur Navigation sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Sie möchten bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte an. kommunikation(at)aekn.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de