Schlichtungsstelle

Komplikationen und unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen können für Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte sehr belastend sein. Sofern sich die Frage nach einem ärztlichen Behandlungsfehler stellt, erwarten die Betroffenen zu Recht einen offenen Umgang mit den Beanstandungen.

Um Behandlungsfehlervorwürfe außergerichtlich, neutral und unabhängig gutachterlich zu bewerten, hat die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet. In einem Schlichtungsverfahren wird die beanstandete ärztliche Behandlung sachverständig medizinisch begutachtet.

Es wird eine medizinisch und juristisch begründete Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen. Für die Dauer des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt.

Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass die Behandlung in Niedersachsen erfolgt ist und nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die Schlichtungsstelle wird nicht tätig, wenn bereits eine Strafanzeige erstattet wurde oder eine Klage auf Schadensersatz vor Gericht anhängig ist.

Das Verfahren ist für die Patientinnen und Patienten gebührenfrei. Antragstellende tragen nur ihre eigenen Kosten, beispielsweise Porto- und Kopierkosten oder die Kosten eines beauftragten anwaltlichen Vertreters.

Das Verfahren ist für alle Beteiligten freiwillig, das heißt alle Beteiligten müssen mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden sein.

Jetzt alles rund um Ablauf, Grundlagen und Hinweise eines Schlichtungsverfahrens im aktuellen Flyer lesen.

Ein Informationsblatt zu den häufig gestellten Fragen rund um das Schlichtungsverfahren finden Sie hier unter den FAQs.

In der Rubrik „Insight ÄKN“ aus der Maiausgabe des „niedersächsischen ärzteblatts“ finden Sie eine Reihe von Fragen rund um die Arbeit der Schlichtungsstelle beantwortet:

Ein PDF des Artikels finden Sie hier.


Antragstellung und Informationen rund um aktuelle Schlichtungsverfahren

Für Antragstellende

Sie möchten einen Antrag für ein Schlichtungsverfahren einreichen?

Für Ärztinnen und Ärzte

Sie sind als Ärztin oder Arzt von der Schlichtungsstelle kontaktiert worden? Dann erfahren Sie hier mehr.


Die veröffentlichten Fälle der Schlichtungsstelle

Die Schichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen veröffentlicht in jeder Ausgabe des „niedersächsischen ärzteblatts“ eine Kasuistik. 

Hier finden Sie die Bibliothek der veröffentlichten Fälle 


Weitere Veröffentlichungen von Fällen der Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen veröffentlicht außerdem regelmäßig Fallkasuistiken in der Fachzeitschrift „gynäkologische praxis“. 

Das Magazin erscheint vier Mal im Jahr. 

Hier können Sie einen Teil der dort publizierten Fälle nachlesen.  


Sprechen Sie uns an

Ass. jur. Justine Launicke

Leiterin der Schlichtungsstelle

Ass. jur. Kristin Hinrichsen

Anela Bakija

Sachbearbeiterin

Nadja Schliep

Sachbearbeiterin

Sie erreichen uns unter unserer Service-Hotline unter der Telefonnummer 0511 3802 3300 von Montag bis Donnerstag von 9 – 15 Uhr und am Freitag von 9 – 13 Uhr. An Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen gilt die Erreichbarkeit von 9 – 13 Uhr. Außerhalb der aufgeführten Zeiten können selbstverständlich auch Termine nach Vereinbarung ermöglicht werden.

 

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