Schlichtungsstelle

Komplikationen und unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen können für Patientinnnen und Patienten, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte sehr belastend sein. Sofern sich die Frage nach einem ärztlichen Behandlungsfehler stellt, erwarten die Betroffenen zu Recht einen offenen Umgang mit den Beanstandungen.

Um Behandlungsfehlervorwürfe außergerichtlich, neutral und unabhängig gutachterlich zu bewerten, hat die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet. In einem Schlichtungsverfahren wird die beanstandete ärztliche Behandlung sachverständig medizinisch begutachtet.

Es wird eine medizinisch und juristisch begründete Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen. Für die Dauer des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt.

Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass die Behandlung in Niedersachsen erfolgt ist und nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die Schlichtungsstelle wird nicht tätig, wenn bereits eine Strafanzeige erstattet wurde oder eine Klage auf Schadensersatz vor Gericht anhängig ist.

Das Verfahren ist für die Patientinnen und Patienten gebührenfrei. Antragstellende tragen nur ihre eigenen Kosten, beispielsweise Porto- und Kopierkosten oder die Kosten eines beauftragten anwaltlichen Vertreters.

Das Verfahren ist für alle Beteiligten freiwillig, d.h. alle Beteiligten müssen mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden sein.

Jetzt alles rund um Ablauf, Grundlagen und Hinweise eines Schlichtungsverfahrens im aktuellen Flyer lesen.


Antragstellung und Informationen rund um aktuelle Schlichtungsverfahren

Für Antragstellende

Sie möchten einen Antrag für ein Schlichtungsverfahren einreichen?

Für Ärztinnen und Ärzte

Sie sind als Ärztin oder Arzt von der Schlichtungsstelle kontaktiert worden? Dann erfahren Sie hier mehr.


Gutachterkolloquium der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen

Zu den Referierenden des Gutachterkolloquiums gehören (v.l.n.r.): Dr. med. Birger Kolb, Ärztliches Mitglied der Schlichtungsstelle, die Leiterin der Schlichtungsstelle Ass. jur. Justine Launicke, die Juristin Ass. jur. Kristin Hinrichsen und Thorsten Heuer-Rieckenberg vom Referat Arbeits-, Beitragsrecht, Honorarprüfung und Gutachterbenennung der Ärztekammer Niedersachsen Foto: J. Weigel

Das Kolloquium wendet sich an Gutachter im Bereich des Arzthaftungsrechts – sowohl an die Neulinge unter den Gutachtern als auch an die erfahrenen Gutachter. Für die Veranstaltung konnte Dr. iur. Tonio Stoll, Richter am Oberlandesgericht Celle, als Referent gewonnen werden.

Themen sind u.a.:

  • Die korrekte Abrechnung eines Gutachtens
  • Die Pflichten einer Gutachterin beziehungsweise eines Gutachters
  • Die Bedeutung des Sachverständigengutachtens aus richterlicher Sicht

Eine Zertifizierung mit 5 Fortbildungspunkten ist erfolgt. 

Termin: Freitag, 9. Mai 2025, 14 bis 19 Uhr

Veranstaltungsort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover
Kursgebühr: 100 Euro 

Ansprechperson für die Anmeldung und Kursorganisation: 
Zentrales Veranstaltungsmanagement ZVM, Anne Hellmuth, Tel. 0511 3802 2204, E-Mail: zvm(at)aekn.de

Fachliche Ansprechperson:
Schlichtungsstelle, Justine Launicke, E-Mail: schlichtungsstelle(at)aekn.de

Anmeldeformular


Die veröffentlichten Fälle der Schlichtungsstelle

Hier finden Sie die Bibliothek der im „niedersächsischen ärzteblatt“ veröffentlichten Fälle 


Sprechen Sie uns an

Ass. jur. Justine Launicke

Leiterin der Schlichtungsstelle

Ass. jur. Kristin Hinrichsen

Anela Bakija

Sachbearbeiterin

Simona Kaminski

Nadja Schliep

Sachbearbeiterin

Sie erreichen uns unter unserer Service-Hotline unter der Telefonnummer 0511 3802 3300 von Montag bis Donnerstag von 9 – 15 Uhr und am Freitag von 9 – 13 Uhr. An Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen gilt die Erreichbarkeit von 9 – 13 Uhr. Außerhalb der aufgeführten Zeiten können selbstverständlich auch Termine nach Vereinbarung ermöglicht werden.

 

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