Weiterbildungsordnung
Weitere Übergangsfrist der Weiterbildungsordnung läuft aus
Wer eine Weiterbildung in Schwerpunktbezeichnungen, Zusätzlichen Weiterbildungen oder Zusatzbezeichnungen nach alter Weiterbildungsordnung (WBO 2018 und früher) abschließen möchte, muss diese bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen und die Anerkennung beantragt haben.
Das entsprechende Antragsformular ist auf der Webseite der Ärztekammer Niedersachsen hinterlegt.
Zur Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang des Antrags bis spätestens am 30. Juni 2023 in der ÄKN an. Den Nachweis muss im Zweifel die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erbringen.
Anträge, die hierzu nach dem 30. Juni 2023 eingehen, können nicht mehr auf Basis der alten WBO bearbeitet werden. Nach Ablauf dieser Frist sind ausschließlich Anträge nach der Weiterbildungsordnung vom 2. April 2020, in Kraft getretenen zum 1. Juli 2020, zulässig.
Weiterbildungsabschnitte verfallen nicht allein wegen dieser Antragsfrist, aber die Vorgaben der aktuellen WBO müssen dann erfüllt werden.
e-Logbuch
Zum 1. März 2023 erfolgt der Zugriff auf das eLogbuch über das elektronische Mitgliederportal (eÄKN).
Sobald Sie sich im eÄKN registriert haben, können Sie sich von dort im eLogbuch registrieren und zukünftig auch hierüber anmelden, wenn Sie auf das eLogbuch zugreifen wollen.
Textfassung der WBO 2023
Vollständiger Text der Weiterbildungsordnung in der ab 1. Januar 2023 geltenden Fassung
Registrierung/ Anmeldung im eLogbuch
Anleitung zur Registrierung im eÄKN
Anleitung zur Registrierung/ Anmeldung im eLogbuch
eLogbuch - Anleitung zur Mitnahme des eLogbuchs bei Kammerwechsel
Ältere Fassungen der WBO
WBO (gültig ab 1. Dezember 2017)
WBO (gültig ab 1. April 2017) | Richtlinien
WBO (gültig ab 1. November 2016)
WBO (gültig ab 18. Januar 2016)
WBO (gültig ab 1. Dezember 2014)
WBO (gültig ab 1. Februar 2014) | Richtlinien
WBO (gültig ab 1. Februar 2013) | Richtlinien
WBO (gültig ab 1. Februar 2012) | Richtlinien
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