Schlichtungsstelle
Komplikationen und unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen können für Patientinnnen und Patienten, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte sehr belastend sein. Sofern sich die Frage nach einem ärztlichen Behandlungsfehler stellt, erwarten die Betroffenen zu Recht einen offenen Umgang mit den Beanstandungen.
Um Behandlungsfehlervorwürfe außergerichtlich, neutral und unabhängig gutachterlich zu bewerten, hat die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet. In einem Schlichtungsverfahren wird die beanstandete ärztliche Behandlung sachverständig medizinisch begutachtet.
Es wird eine medizinisch und juristisch begründete Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen. Für die Dauer des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt.
Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass die Behandlung in Niedersachsen erfolgt ist und nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die Schlichtungsstelle wird nicht tätig, wenn bereits eine Strafanzeige erstattet wurde oder eine Klage auf Schadensersatz vor Gericht anhängig ist.
Das Verfahren ist für die Patientinnen und Patienten gebührenfrei. Antragstellende tragen nur ihre eigenen Kosten, beispielsweise Porto- und Kopierkosten oder die Kosten eines beauftragten anwaltlichen Vertreters.
Das Verfahren ist für alle Beteiligten freiwillig, d.h. alle Beteiligten müssen mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden sein.
Jetzt alles rund um Ablauf, Grundlagen und Hinweise eines Schlichtungsverfahrens im aktuellen Flyer lesen.
Telefonische Erreichbarkeit der Schlichtungsstelle:
Montag: 9 Uhr – 15 Uhr
Dienstag: 9 Uhr – 15 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr –16 Uhr
Freitag: 9 Uhr – 14 Uhr
Antragstellung und Informationen rund um aktuelle Schlichtungsverfahren
Für Antragstellende
Sie möchten einen Antrag für ein Schlichtungsverfahren einreichen?
Für Ärztinnen und Ärzte
Sie sind als Ärztin oder Arzt von der Schlichtungsstelle kontaktiert worden? Dann erfahren Sie hier mehr.
„Aktueller Fall der Schlichtungsstelle“
Im „niedersächsischen ärzteblatt“ erscheint jeden Monat ein Artikel aus der Schlichtungsstelle
Hier finden Sie die Bibliothek der bereits veröffentlichten Fälle: