Es gibt verschiedene Angebote zur Förderung beruflicher Fort- und Weiterbildung.
Dazu gehören:

Das Aufstiegs-BAföG

Die Aufstiegsfortbildung zur/zum Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung ist so konzipiert, dass sie den Kriterien des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) entspricht. Teilnehmer können also, unabhängig vom Alter und ihrer persönlichen finanziellen Situation, Aufstiegs-BAföG beantragen. Mit ihm fördert der Bund Fortbildungen, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf voraussetzen. Wichtig für die Bewilligung des Aufstiegs-BAföGs ist, dass die Teilnehmenden bei Teilzeit/ bzw. nebenberuflichen Fortbildungen den Antrag vor Abschluss der Fortbildung stellen.

Bei Vollzeitfortbildungen ist es erforderlich, den Antrag auf Aufstiegs-Fortbildung gleich zu Beginn oder vorab zu stellen, um - Anspruchsberechtigung vorausgesetzt - auch die Unterhaltszahlungen zu erhalten. Für Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen und Bremen ist die NB-Bank die zuständige Einrichtung für die Vergabe des Aufstiegs-Bafögs.

Aufstiegs-BAfög

Die Bildungsprämie

Die Bundesregierung hat eine so genannte Bildungsprämie eingeführt. Mittels finanzieller Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem will sie erreichen, dass Bildungsausgaben als Investition verstanden werden – auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung persönlicher beruflicher Weiterbildung:

  1. Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 154 Euro können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 Euro (oder 35.800 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen die Interessierten selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  2. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
  3. Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.

Beratungen und Gutscheine

Das Verfahren gestaltet sich so: Interessierte suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Bei einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Sind diese erfüllt, erhalten die Interessierten einen Gutschein.

Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel sowie geeignete Anbieter und erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten. Die Interessierten buchen bei einer der genannten Weiterbildungsinstitutionen einen entsprechenden Kursus oder eine Prüfung. Der Anbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein und beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

Bildungsprämie

Weiterbildungsstipendium

Lebenslanges Lernen ist ein Baustein für den beruflichen Erfolg. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Weiterbildungsstipendium

Aufstiegsstipendium

Weiterbildungsstipendium FAQs

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer seine Ausbildung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 und besser bestanden hat oder seine Qualifikation mit einem begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachweisen kann. Das Höchstalter für die Aufnahme ist 24 Jahre. Grundwehr- oder Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Mutterschutz oder Elternzeit können diese Altersbegrenzung nach oben verschieben, einen Anspruch auf Aufnahme gibt es jedoch nicht.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen wie der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Betriebswirt/in, Fachwirt/in), der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement), berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Die Stipendiaten können über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 8.700 Euro für ihre berufliche Weiterqualifizierung beantragen. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich wird die Anschaffung eines Computers einmalig mit 250 Euro bezuschusst.

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen zum Weiterbildungsstipendium ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer Bewerberin eingetragen war. Die Ärztekammer Niedersachsen ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät sie, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt das Geld aus.

Ansprechperson

Doreen Berthold

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