Der Vorstand der Ärztekammer wird von der Kammerversammlung, dem Ärzteparlament, gewählt. Seine Aufgabenstellung ergibt sich aus dem „Kammergesetz für die Heilberufe“ (HKG): Er vertritt die beruflichen sowie gesundheits- und sozialpolitischen Interessen der Ärzteschaft. Er soll „im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die gemeinsamen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahren“ und „auf ein gedeihliches berufliches Verhältnis untereinander“ hinwirken. 

Der Kammervorstand besteht aus sieben Personen: der Präsidentin, der stellvertretenden Präsidentin und fünf weiteren Mitgliedern. Außerdem gehören dem Vorstand die gewählten Ehrenpräsidenten an.

Dr. med. Martina Wenker

Präsidentin

Fachärztin für Innere Medizin, Fachärztin für Innere Medizin-Lungen- und Bronchialheilkunde

Dr. med. Marion Charlotte Renneberg

Stellvertretende Präsidentin

Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dr. med. Thomas Buck

Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Allergologie und pädiatrische Pneumologie

    Kammerversammlungsmitglied Franz Bernhard Ensink

    Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, MBA

    Facharzt für Anästhesiologie

      Dr. med. Wolfgang Lensing

      Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten

        Jens Wagenknecht. Foto: Photohouse/Daniela Schworm

        Jens Wagenknecht

        Facharzt für Allgemeinmedizin

          Hans Martin Wollenberg

          Facharzt für Psychiatrie

            Foto: Heiko Preller

            Prof. Dr. med. Heyo Eckel

            Facharzt für Radiologie


              Anne-Berit Pistorius

              Sekretariat

              Bettina Balz

              Assistenz

              Dagmar Weißkopf

              Assistenz

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