Der Vorstand der Ärztekammer wird von der Kammerversammlung, dem Ärzteparlament, gewählt. Seine Aufgabenstellung ergibt sich aus dem „Kammergesetz für die Heilberufe“ (HKG): Er vertritt die beruflichen sowie gesundheits- und sozialpolitischen Interessen der Ärzteschaft. Er soll „im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die gemeinsamen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahren“ und „auf ein gedeihliches berufliches Verhältnis untereinander“ hinwirken.

Der Kammervorstand besteht aus sieben Personen: der Präsidentin, der stellvertretenden Präsidentin und fünf weiteren Mitgliedern. Außerdem gehören dem Vorstand die gewählten Ehrenpräsidenten an.

Dr. med. Martina Wenker

Präsidentin

Fachärztin für Innere Medizin / Fachärztin für Innere Medizin-Lungen- und Bronchialheilkunde

Dr. med. Marion Charlotte Renneberg

Stellvertretende Präsidentin

Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dr. med. Thomas Buck

Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Allergologie und pädiatrische Pneumologie

    Foto: Heiko Preller

    Prof. Dr. med. Heyo Eckel

    Facharzt für Radiologie

      Jens Wagenknecht. Foto: Photohouse/Daniela Schworm

      Jens Wagenknecht

      Facharzt für Allgemeinmedizin

        Foto: Heiko Preller

        Dr. med. Wolfgang Lensing

        Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten

          Kammerversammlungsmitglied Franz Bernhard Ensink

          Dr. med. Franz Bernhard M. Ensink, MBA

          Facharzt für Anästhesiologie

            Hans Martin Wollenberg

            Facharzt für Psychiatrie

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