- Weiterbildungsordnung / eLogbuch
Die ärztliche Weiterbildung ist in der "Weiterbildungsordnung (WBO)" und in der "Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildung" geregelt. - Web-Seminar: Neue WBO - Erläuterungen dazu
In wöchentlich stattfindenden Web-Seminaren stehen die Mitarbeiter des Sachgebiets Weiterbildung der ÄKN den Weiterbildungsassistenten für Fragen zur neuen Weiterbildungsordnung zur Verfügung. - Weiterbildungsermächtigte
Die Datenbank enthält Weiterbildungsermächtigte aller Fachgebiete in Niedersachsen. Eine entsprechende Suchfunktion ist integriert. - Anträge/Formulare
Anträge und Formulare zu Anerkennung von Arztbezeichnungen und Prüfungen sowie Röntgen- und Strahlenschutz als PDF-Dokumente. - Anerkennung von Arztbezeichnungen
Die Ärztekammer bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung durch eine Anerkennungsurkunde. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsen abgeschlossen - Kompetenzzentrum Ärztliche Weiterbildung
Durch das Kompetenzzentrum Ärztliche Weiterbildung bietet die Ärztekammer Niedersachsen mehr als die reine Bescheidung von Anträgen über Prüfungen und Ermächtigungen an - Ermächtigung zur Weiterbildung
Die Weiterbildung findet unter verantwortlicher Leitung von Kammermitgliedern statt, die die Ärztekammer hierzu ermächtigt hat. - Stättenzulassung
Die Weiterbildung in Gebieten und Schwerpunkten muss in dazu geeigneten und zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt werden. - Röntgen- und Strahlenschutz
Die Ärztekammer Niedersachsen ist zuständig, Ärzten die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung zu bescheinigen. - Prüfungen von Arztbezeichnungen
Das "Sachgebiet" Prüfungssekretariat organisiert Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen. - Fachsprachprüfung
Um eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen, müssen Ärztinnen und Ärzte über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. - Kenntnisprüfung
Ausländische Ärzte, die in Deutschland als Arzt arbeiten möchten müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von einheimischen Absolventen medizinischer Hochschulen verlangt wird.