Die Abteilung Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Niedersachsen

  • ermächtigt Ärztinnen und Ärzte auf Antrag zur ärztlichen Weiterbildung und erteilt Stätten die Zulassung,
  • prüft die regelgerechte Absolvierung der Weiterbildung und
  • organisiert die Prüfung nach Abschluss und bestätigt die Anerkennung durch eine Urkunde.

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