- Weiterbildungsordnung / eLogbuch
Die ärztliche Weiterbildung ist in der „Weiterbildungsordnung (WBO)“ und in der „Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildung“ geregelt.> - Web-Seminare: Erläuterungen zur neuen WBO
In wöchentlich stattfindenden Web-Seminaren stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Weiterbildung den Weiterbildungsassistenten für Fragen zur neuen Weiterbildungsordnung zur Verfügung.> - Weiterbildungsermächtigte
Die Datenbank enthält Weiterbildungsermächtigte aller Fachgebiete in Niedersachsen. Eine entsprechende Suchfunktion ist integriert.> - Anträge/Formulare
Anträge und Formulare zu Anerkennung von Arztbezeichnungen und Prüfungen sowie Röntgen- und Strahlenschutz als PDF-Dokumente.> - Anerkennung von Arztbezeichnungen
Die Ärztekammer bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung durch eine Anerkennungsurkunde. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsen abgeschlossen> - Kompetenzzentrum Ärztliche Weiterbildung
Durch das Kompetenzzentrum Ärztliche Weiterbildung bietet die Ärztekammer Niedersachsen mehr als die reine Bescheidung von Anträgen über Prüfungen und Ermächtigungen an.> - Ermächtigung zur Weiterbildung
Die Weiterbildung findet unter verantwortlicher Leitung von Kammermitgliedern statt, die die Ärztekammer hierzu ermächtigt hat.> - Stättenzulassung
Die Weiterbildung in Gebieten und Schwerpunkten muss in dazu geeigneten und zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt werden.> - Röntgen- und Strahlenschutz
Die Ärztekammer Niedersachsen ist zuständig, Ärztinnen und Ärzten die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung zu bescheinigen.> - Prüfungen von Arztbezeichnungen
Das "Sachgebiet" Prüfungssekretariat organisiert Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.> - Fachsprachprüfung
Um eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen, müssen Ärztinnen und Ärzte über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.> - Kenntnisprüfung
Ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten wollen, müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von einheimischen Absolventinnen und Absolventen medizinischer Hochschulen verlangt wird.>