Die Abteilung Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Niedersachsen
- ermächtigt Ärztinnen und Ärzte auf Antrag zur ärztlichen Weiterbildung und erteilt Stätten die Zulassung,
- prüft die regelgerechte Absolvierung der Weiterbildung und
- organisiert die Prüfung nach Abschluss und bestätigt die Anerkennung durch eine Urkunde.
- eLogbuch
- Stichwortverzeichnis
- Web-Seminar: Erläuterungen zur neuen WBOIn wöchentlich stattfindenden Web-Seminaren stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Weiterbildung den Weiterbildungsassistenten für Fragen zur neuen Weiterbildungsordnung zur Verfügung.
- Anträge und FormulareAnträge und Formulare zu Anerkennung von Arztbezeichnungen und Prüfungen sowie Röntgen- und Strahlenschutz als PDF-Dokumente.
- Weiterbildungsordnung / eLogbuchDie ärztliche Weiterbildung ist in der „Weiterbildungsordnung (WBO)“ und in der „Richtlinie über den Inhalt der Weiterbildung“ geregelt.
- WeiterbildungsanerkennungDie Ärztekammer bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung durch eine Anerkennungsurkunde. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsen abgeschlossen
- Prüfung von ArztbezeichnungenDas Prüfungssekretariat organisiert Prüfungen (Facharzt-/Zusatz-Weiterbildung) nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen.
- WeiterbildungsermächtigungDie Weiterbildung findet unter verantwortlicher Leitung von Kammermitgliedern statt, die die Ärztekammer hierzu ermächtigt hat.
- Weiterbildungsermächtigte (Datenbank)Die Datenbank enthält Weiterbildungsermächtigte aller Fachgebiete in Niedersachsen. Eine entsprechende Suchfunktion ist integriert.
- Kompetenzzentrum Ärztliche WeiterbildungDurch das Kompetenzzentrum Ärztliche Weiterbildung bietet die Ärztekammer Niedersachsen mehr als die reine Bescheidung von Anträgen über Prüfungen und Ermächtigungen an
- StättenzulassungDie Weiterbildung in Gebieten und Schwerpunkten muss in dazu geeigneten und zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt werden.
- FachsprachprüfungUm eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen, müssen Ärztinnen und Ärzte über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
- KenntnisprüfungAusländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland ärztlich arbeiten möchten, müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von einheimischen Absolventinnen und Absolventen medizinischer Hochschulen verlangt wird.
- Röntgen- und StrahlenschutzDie Ärztekammer Niedersachsen ist zuständig, Ärztinnen und Ärzten die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung zu bescheinigen.