Wer ist zuständig?

Die Weiterbildungen für Arztbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Niedersachsen werden in der Regel durch eine mündliche Einzelprüfung abgeschlossen. Das Referat Ausbildung und Prüfungswesen organisiert und terminiert hierzu die Prüfungstermine für die Facharztgebiete und Zusatz-Weiterbildungen. 

Was ist die Voraussetzung?

Voraussetzung für die Planung des Prüfungstermins ist die schriftlich erteilte Zulassung zur Prüfung.

Wie erfolgt die Zulassung?

Die Zulassung wird erteilt, sobald ein “Antrag auf Prüfungszulassung/Anerkennung“ im Referat Weiterbildungsanerkennung auf Vollständigkeit und inhaltliche Erfüllung geprüft wurde und durch den Ausschuss/Fachgutachter abschließend befürwortet wurde.

Es sind noch Fragen offen?

FAQ zu Prüfungen von Arztbezeichnungen

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