Prüfung von Arztbezeichnungen im Referat Ausbildung und Prüfungswesen

Die Weiterbildungen für Arztbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Niedersachsen werden in der Regel durch eine mündliche Einzelprüfung abgeschlossen. 

Das Referat Ausbildung und Prüfungswesen organisiert und terminiert hierzu die Prüfungstermine für die Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung beziehungsweise Zusatz-Weiterbildung.

Voraussetzung für die Planung des Prüfungstermins ist die schriftlich erteilte Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung wird erteilt, sobald ein „Antrag auf Prüfungszulassung/Anerkennung“ im Referat Weiterbildungsanerkennung auf Vollständigkeit und inhaltliche Erfüllung geprüft wurde und durch den Ausschuss/Fachgutachter abschließend befürwortet wurde.

Prüfungsplanung

Prüfungsplanung

Fixe Termine für die Weiterbildungsprüfungen

Für 19 der zu erwerbenden Arztbezeichnungen nach WBO gibt es einen festen Planungsrhythmus. 

Diese sogenannten „Fixen Termine“ finden in der Regel monatlich, jeden zweiten Monat oder quartalsweise statt. 

Regelhafte Prüfungstage sind Montag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils ab 15 Uhr. Abweichungen sind möglich.

Beispiel: Anästhesiologie – jeden Monat am 1. Montag und 4. Donnerstag

Die fixen Termine für Prüfungen:

  • sind nicht reservierbar und es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin.

  • können abweichen (Feiertage, organisatorische Gründe).

  • durch Zusatztermine ergänzt werden.

  • werden circa 4 bis 6 Wochen vor dem Termin zusammengestellt.

FAQs zu den Prüfungen

FAQs zu den Prüfungen

  1. Was ist Inhalt der Prüfung?
    Alle Weiterbildungsinhalte und (auch Grund-)Kenntnisse, die im Rahmen der WBO vermittelt und als Facharzt- oder Schwerpunktkompetenz bzw. für die Zusatz-Weiterbildung beherrscht werden müssen, können abgefragt werden.
     
  2. Wie lange dauert eine Prüfung? 
    Die Prüfung dauert mindestens 30 Minuten.

  3. Wann finden Prüfungen nach der WBO statt?
    Prüfungen finden in der Regel montags, mittwochs und donnerstags ab 15 Uhr statt.

  4. Wo finden die Prüfungen statt?
    In der Regel in der Landesgeschäftsstelle der ÄKN in Hannover.
    Ausnahmen: 
    Allgemeinmedizin i. d. R. in der Bezirksstelle Braunschweig
    Genetische Beratung (schriftlich) in einer Geschäftsstelle Ihrer Wahl

  5. Wann bekomme ich einen Termin? 
    Je nach Fachgebiet unterschiedlich. 
    In den häufig beantragten Fachgebieten und Bezeichnungen (siehe „Fixe Termine“) meist innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach der Zulassung. 
    Bei selteneren Bezeichnungen werden Anträge zusammengefasst und Termine bei Prüfern angefragt, sobald hierzu eine ausreichende Anzahl an Anträgen vorliegt.
     
  6. Wann erhalte ich die Ladung?
    Die Ladungsfrist für die Mitteilung des Prüfungstermins beträgt laut WBO mindestens 14 Tage. 
    Wir versuchen, durch entsprechenden Planungsvorlauf eine Ladungsfrist von 3 bis 4 Wochen zu erzielen.

  7. Kann ich einen Wunschtermin angeben?
    Das Antragsformular sieht einige Angaben zu Ihren Verfügbarkeiten vor, zum Beispiel „nächstmöglich“, „nicht vor Datum xy“, „nicht in Monat xy“ oder „unverbindlicher Wunschmonat“. 
    Bitte geben Sie auch wichtige Fristen wie KV-Sitztermine, Entbindungstermine, Stellenwechsel, Bewerbungen et cetera im Vorfeld an. Wenn möglich, versuchen wir alle Angaben bei der Planung zu berücksichtigen. 
    Aktualisierungen hierzu können Sie – nach der Prüfungszulassung – per E-Mail an pruefungswesen(at)aekn.de senden (vorher bitte an die zuständigen Sachbearbeiter/-innen des Referats Anerkennung).
     
  8. Kann ich einen Termin reservieren?
    Nein, Prüfungstermine können nicht reserviert werden. Die Vergabe erfolgt nach Reihenfolge der Zulassung.

  9. Wie sage ich einen Termin zu oder ab?
    Mit der postalischen Mitteilung über den Prüfungstermin erhalten Sie eine beiliegende Antwortkarte. 
    Diese senden Sie an die ÄKN zurück und bestätigen damit den Empfang der Ladung und teilen mit, dass sie den Termin entweder wahrnehmen oder nicht wahrnehmen werden.
     
  10. Erfahre ich vorab meine Prüferinnen oder Prüfer?
    Die Prüfer/-innen werden im Vorfeld in Niedersachsen nicht veröffentlicht. 
    Sie können Ihre Prüfer/-innen aber am Prüfungstagab 9 Uhr telefonisch unter 0511 3802 1306 erfragen.

  11. Wer prüft?
    Prüferinnen und Prüfer sind regelmäßig durch die ÄKN für die Prüfertätigkeit bestellt worden. 
    Die Prüfungskommission entscheidet in der Besetzung mit drei Ärzten, von denen zwei das Recht zum Führen der zu prüfendenden Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnung beziehungsweise Zusatz-Weiterbildung besitzen müssen. 
     
  12. Was passiert, wenn ich nicht bestehe?
    Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, erteilen die Prüferinnen und Prüfer Ihnen regelmäßig eine Auflage, die Sie bis zum möglichen Antritt einer Wiederholungsprüfung erfüllt haben müssen. 
    Der Umfang der Auflage ergibt sich aus den in der Prüfung festgestellten Defiziten. Diese kann von drei Monaten Sperrzeit über drei Monate Literaturstudium bis hin zur Auflage von Weiterbildungszeiten (sechs bis 24 Mon. bei FA, bis zwölf Monate bei ZWB) reichen. 
    Für eine Wiederholungsprüfung ist ein erneuter Antrag beim Referat 1.2, Weiterbildungsanerkennung, zu stellen und Weiterbildungszeiten/-inhalte müssen gemäß Auflage schriftlich belegt und eingereicht werden.
    Alles Weitere entnehmen Sie bitte den dem Ablehnungsbescheid beiliegenden FAQ zum Thema „Wiederholungsprüfung“. 
Planungsschema der „Fixen Termine“

Planungsschema der „Fixen Termine“

Alle anderen Bezeichnungen werden nach Bedarf flexibel geplant

1 Allgemeinmedizin i.d.R. 2. + 4. Mittwoch in der BZ Braunschweig
2 Anästhesiologie 2. Montag + 4. Donnerstag
3 Augenheilkunde 1. Mittwoch (Jan./ Mai/ Sep.) + 1. Donnerstag (Mär./ Jul./ Nov.) im Wechsel in ungeraden Monaten
4 Frauenheilkunde u. Geburtshilfe 2. Mittwoch
5 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 1. Montag im letzten Quartalsmonat (Mär., Jun., Sept., Dez.)
6 Haut- u. Geschlechtskrankheiten 1. Donnerstag im letzten Quartalsmonat (Mär., Jun., Sept., Dez.)
7 Innere Medizin 2. Donnerstag + 4. Mittwoch
8 Innere Med. und Kardiologie 2. Mittwoch in ungeraden Monaten
9 Kinder- und Jugendmedizin 3. Mittwoch
10 Klin. Akut- und Notfallmedizin 4. Montag im 2. Quartalsmonat (Feb., Mai, Aug., Nov.)
11 Manuelle Medizin 4. Mittwoch
12 Neurologie 3. Mittwoch in ungeraden Monaten
13 Notfallmedizin 1. Montag + 3. Donnerstag
14 Orthopädie und Unfallchirurgie 1. Mittwoch + 3. Donnerstag
15 Palliativmedizin 1. Mittwoch + 3. Mittwoch
16 Psychiatrie und Psychotherapie 3. Montag in ungeraden + 3. Mittwoch in geraden Monaten
17 Radiologie 2. Mittwoch in geraden Monaten
18 Urologie letzter Mittwoch in ungeraden Monaten
19 Viszeralchirurgie 1. Donnerstag in geraden Monaten
Wiederholung der Prüfung

Wiederholung der Prüfung

Welche Schritte sind nach nicht bestandener Prüfung zu unternehmen?

  1. Sie können im Referat Weiterbildungsanerkennung direkt einen Antrag auf Wiederholungsprüfung stellen (Formular auf der Website).

  2. Gemäß der unverbindlichen mündlichen Mitteilung Ihrer Auflage können Sie Ihr Literaturstudium oder Ihre Weiterbildungszeit ab sofort antreten.

  3. Sie erhalten nach einigen Wochen einen Ablehnungsbescheid per Post.

    Der Bescheid erläutert die Gründe, weshalb Ihnen die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung nicht erteilt wurde. 
    Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. 
    Ein Widerspruch ist unabhängig von einem laufenden Wiederholungsantrag. Dieser kann parallel gestellt sein.

Ansprechperson für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nach Prüfungszulassung

Nadine Plutowski

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