Die Ärztekammer Niedersachsen, die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und die Zahnärztekammer Niedersachsen haben mit Wirkung vom 1. April 2006 die Aufgaben als zuständige Stelle für die Erteilung und den Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) übertragen.

Ferner gehört zu dem Aufgabengebiet des NiZzA die Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln bei Ärzten, Zahnärzten, in Krankenhäuser sowie in Heimen, die Anerkennung von Einrichtungen als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und die Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen.

NiZzA ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover.

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
Nobelring 4
30627 Hannover

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie online auf www.nizza.niedersachsen.de

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