Wer muss eine Fachsprachprüfung ablegen?
Um eine ärztliche Tätigkeit aufzunehmen, müssen Ärztinnen und Ärzte über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) führt die Fachsprachprüfung für alle ausländischen Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen der Beantragung der Approbation oder einer Berufserlaubnis von dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) dafür angemeldet worden sind, durch. Für die Fachsprachprüfung ist keine gesonderte bzw. persönliche Anmeldung bei der ÄKN möglich.
Wer ist zuständig?
Sie erreichen die Ansprechpersonen unter fachsprachpruefung(at)aekn.de oder telefonisch über die Zentrale 0511 380-02.
Bitte beachten Sie, dass für Fragen zur Approbationserteilung oder zur Berufserlaubnis ausschließlich Ihre jeweiligen Ansprechpersonen der Approbationsbehörde (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung – NiZzA) zuständig sind.
Mehr erfahren über die Fachsprachprüfung
Muster-Berichtsbogen Fachsprachprüfung ansehen
Was wird bei der Prüfung erwartet?
Über den Ablauf und die Erwartungen informiert ein aktueller Podcast der ÄKN. Fachsprachprüferin Dr. med. Tina Nietzschmann stellt die Prüfung vor, Dardan Zejnullahu, Fachsprachprüfling und inzwischen als Arzt im Klinikum Leer tätig, resümiert seine Erfahrungen im Video. Jetzt ansehen:
Fragen zur Antragstellung im Rahmen des Approbationsverfahrens beantwortet NiZzA.
Mehr erfahren:
NiZzA, Abt. 1 Approbationen und Berufserlaubnisse (bei Ausbildung im Ausland)