Social Media: Worauf Ärztinnen und Ärzte achten sollten - jetzt in aktueller BÄK-Handreichung nachlesen

Soziale Medien sind längst auch für Ärztinnen und Ärzte wichtige Kanäle für den Dialog mit Patientinnen und Patienten, Fachpersonal oder die kollegiale Vernetzung. Bei der Nutzung im gesundheitsbezogenen Kontext gibt es einige Besonderheiten, die Ärztinnen und Ärzte beachten sollten.

Ärztlicher Leitfaden Kinderschutz

Bestattungsgesetz - Häufig gestellte Fragen

Erfahren Sie mehr zum Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) in den Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Stand: 2018).

Anfragen von Krankenkassen, MDK und Anderen

Ärztinnen und Ärzte sollen zunehmend Anfragen beantworten, Vordrucke ausfüllen und Gutachten unterschiedlichster Art erstellen. Auch erscheint zweifelhaft, ob sie berechtigt oder gar verpflichtet sind, bestimmte Anfragen zu beantworten. Diese Arbeiten sind in der Regel mit erheblichem Verwaltungsaufwand sowie Kosten verbunden. Die Honorierung der Antworten und der Erstellung von Gutachten ist häufig ebenfalls ungeklärt. Unklar ist oft auch, ob der Patient der Weitergabe der Informationen zustimmen muss oder nicht.

Mit dieser Veröffentlichung, die in 2. Auflage vorliegt, liefern die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Antworten auf die häufigsten Fragestellungen.

Eintragungsofferten von Adressbuchverlagen

Noch immer arbeiten dubiose Branchenbuch-Verlage mit irreführender Werbung. Es ist immer wieder die gleiche Masche: Mit der Praxispost kommt ein Formular, bei dem es offensichtlich um eine Praxisanzeige im Branchenbuch geht. Von einem "Korrekturabzug" ist da die Rede - es müssen lediglich die bereits eingetragenen Praxisdaten überprüft und gegebenenfalls korrigiert und eine Unterschrift geleistet werden.

Die böse Überraschung kommt in Form einer saftigen Rechnung für einen Firmeneintrag in ein reines Online-Branchenbuch, das nichts mit den bekannten Büchern "Gelbe Seiten" oder "Das Örtliche" von DeTeMedien und ihren Partnerverlagen zu tun hat.

Das Problem: Der Korrekturabzug gilt als Auftrag. Ist er erst unterschrieben und der geforderte Betrag überwiesen, wird es schwierig das Geld zurückzubekommen - ohne Zivilklage geht es meist nicht. Umso wichtiger ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu warnen.

FAQs Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte erhalten Sie auf unserer FAQ-Seite. 

Häusliche Gewalt

Humane Papillomviren (HPV). Ratgeber für Ärztinnen und Ärzte

Der vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) zusammen mit dem Niedersächsischen Impfforum zur Aktivierung der Schutzimpfungen (NIAS) herausgegebene HPV-Ratgeber basiert auf den zur Zeit vorliegenden Erkenntnissen und hat die Intention, den impfenden Ärztinnen und Ärzten (v.a. Kinder- und Jugendärzten, Allgemeinmedizinern sowie Gynäkologen) eine unabhängige Information als Basis für deren Beratungsgespräche zur Verfügung zu stellen.

Infos zu HIV für die medizinische Praxis

Informationen für Ärztinnen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Was ist sexuelle Belästigung? Wie oft kommt sexuelle Belästigung im Medizinbetrieb vor?
Nehmen Sie sexuelle Belästigung als Ärztin nicht hin! 

Der Flyer des Deutschen Ärztinnenbundes bietet Informationen für Ärztinnen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Kein Antibiotikum! Warum?

Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan (KAEP)

Auch in Niedersachsen können die Krankenhäuser mit der kurzfristig erforderlich werdenden Versorgung einer größeren Anzahl verletzter oder erkrankter Personen konfrontiert werden und müssen unabhängig von verpflichtenden Rechtsnormen darauf vorbereitet sein.

Die Vertreter der mit den Inhalten von Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplänen befassten Ministerien und Institutionen haben konzeptionelle Vorstellungen…

Medizinische Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus

Das Faltblatt "Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Krankenhaus und Praxis" soll Ärzten für die Behandlung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus eine Orientierungshilfe zur rechtlichen Situation - unter anderem zur Regelung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den Sozialämtern und Ausländerbehörden - und bei Fragen der Kostenerstattung geben. Die vorliegende Fassung enthält im Abschnitt "Weitere Informationen und nützliche Adressen" Angaben zu relevanten Einrichtungen in Niedersachsen.

Faltblatt "Patientinnen und Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus in Krankenhaus und Praxis" (pdf-Dokument, 883 KB)

Niederlassung als Privatarzt

Wer sich in Niedersachsen als Privatarzt niederlässt, muss einige gesetzliche Regelungen beachten. Der Juristische Geschäftsbereich der ÄKN hat zum Thema Informationen zusammengestellt, die zu wesentlichen Fragen wie der Berufshaftpflichtversicherung, der Niederlassungsfreiheit, dem Notfall- und Bereitschaftsdienst, der Privatliquidation und den Praxisräumlichkeiten Stellung nimmt.

Qualitätssicherung Hämotherapie

Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie).

Rezept für Bewegung

Das "Rezept für Bewegung" ist eine gemeinsame Initiative der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (DGSP), des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) und der Bundesärztekammer. Es soll Patienten als Orientierungshilfe bei der Suche nach qualifizierten Bewegungsangeboten dienen.

Willkommen im Club

Übergriffe gegen Praxisteams

Plakat "Gewaltfreie Zone" (A3)

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