Die Ärztekammer bestätigt den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung durch eine Anerkennungsurkunde. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer mündlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsen abgeschlossen. Auf Antrag werden die Unterlagen von dem Sachgebiet "Anerkennung von Arztbezeichnungen" auf Vollständigkeit geprüft und durch den Ausschuss für Ärztliche Weiterbildung inhaltlich kontrolliert. Sie erhalten nach positiver Entscheidung einen Bescheid über die Zulassung zur Prüfung. Anschließend wird ein Prüfungstermin organisiert.

Die Systematik der Weiterbildungsordnung unterscheidet drei Arten ärztlicher Qualifizierungsmöglichkeiten:

  • Facharztbezeichnungen,
  • Schwerpunktbezeichnungen,
  • Zusatz-Weiterbildungen.

Grundsätzlich findet die Weiterbildung unter Anleitung eines weiterbildungsermächtigten Arztes statt. Nur in wenigen Einzelfällen sieht die Weiterbildungsordnung Kursweiterbildungen vor. Die Weiterbildung muss in diesem Fällen bei anerkannten Kursveranstaltern durchgeführt werden.

Formulare

FAQs

Sprechen Sie uns gerne an

Sie erreichen uns Montag und Dienstag von 9 - 15 Uhr, Mittwoch von 9 - 16 Uhr und Freitag von 9 - 14 Uhr sowie nach Absprache.

Alternativ können Sie uns jederzeit per E-Mail (weiterbildung(at)aekn.de) erreichen. Wir rufen gerne zurück.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, dann finden Sie weitere Informationen in der Telefonliste:

Ansprechpersonen nach Thema

 

Ass. jur. Markus Schwinn

Abteilungsleitung Aus-, Fort- und Weiterbildung

Stefanie Ertelt

Assistentin des Abteilungsleiters

Susanne Bauer

Ellen Brune

Diana Heydorn

Bianca Kemnitzer

Stefanie Kirchner

Nicole Klaß

Roswitha Mencaccini

Alexandra Nowak

Manuela Rackette

Mandy Schreiber

Sonja Ullrich

Suche schließen
Drücken Sie ENTER um mit der Suche zu beginnen