Kursweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung – Rechtliche Grundlagen“
Die Kursweiterbildung „Rechtliche Grundlagen der suchtmedizinischen Grundversorgung“ im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten ist verpflichtender Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie für Kolleginnen und Kollegen, die die Zulassung zur Prüfung auf der Basis der Fassungen der Weiterbildungsordnungen ab dem 1. Februar 2012 bis zum 30. Juni 2020 anstreben.
Aus diesem Grund bietet die Ärztekammer Niedersachsen diese Kursweiterbildung an. Sie dauert insgesamt 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die an einem Tag in Präsenz durchgeführt werden.
Der nächste Kurs ist in Planung. Wenn Sie über den neuen Termin informiert werden möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Wir setzen Sie dann auf die Interessentenliste und senden Ihnen zu gegebener Zeit den neuen Kurstermin zu.
Kontakt:
Ärztekammer Niedersachsen, Fortbildung, E-Mail: fortbildung(at)aekn.de