Kursweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (50 Std.)

Suchterkrankungen sind kein Randproblem in unserer Gesellschaft, sondern betreffen viele Millionen Menschen in Deutschland. Sowohl stoffgebundene Süchte, die Abhängigkeiten nach Substanzen wie etwa Alkohol, Nikotin, Cannabis, Kokain, Schmerz- oder Schlafmitteln umfassen, als auch (nicht-stoffgebundene) Verhaltenssüchte, zum Beispiel Spielsucht, Kaufsucht oder Handysucht, stellen Ärztinnen und Ärzte in ihrer Komplexität mitunter vor große Herausforderungen.

Fachkenntnisse zu Vorbeugung, Früherkennung, Diagnosestellung und Einleitung der leitliniengerechten Behandlung (Akutbehandlung oder Rehabilitation) von Abhängigkeitserkrankungen sollten zum Handwerkszeug aller Ärztinnen und Ärzte gehören. Suchtkranke Menschen haben häufig Komorbiditäten und treten dadurch in vielen medizinischen Fachgebieten in Erscheinung, etwa im internistischen, orthopädischen oder psychiatrischen Bereich.

Im Jahr 2025 bietet die Ärztekammer Niedersachsen Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen die Möglichkeit zur Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“. In diesem 50-Stunden-Kurs wird zunächst die Ätiologie von Suchtkrankheiten und deren Vorbeugung, Erkennung, Beratung, Behandlung und Rehabilitation vorgestellt. Sowohl die Pharmakologie suchterzeugender Stoffe und ihrer Entzugs- und Substitutionsbehandlung als auch Aspekte nicht-stoffgebundener Abhängigkeiten werden erläutert. Die Zusatzweiterbildung soll Behandelnde befähigen, eine drohende oder bereits bestehende Suchterkrankung frühzeitig zu identifizieren und eine Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung treffen zu können. Auch Kriseninterventionen, Erkennung psychiatrischer und somatischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen, motivierende Gesprächsführung sowie der Erwerb von Fertigkeiten in der Motivationsbehandlung gehören zu den Themenschwerpunkten.

Die Zusatzweiterbildung ist Voraussetzung zur Durchführung der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger gemäß Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und basiert auf dem Kursbuch der Bundesärztekammer. Zielgruppe sind alle Fachärztinnen und -ärzte im ambulanten und stationären Bereich, Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten mit Interessengebieten im Bereich der Suchtmedizin.

Der Kurs ist gem. Anerkennung gem. § 5 Abs. 10 WBO (alte WBO: § 5 Abs. 9) durch die Ärztekammer Niedersachsen als Weiterbildungsveranstaltung anerkannt worden.

Eine Zertifizierung mit 50 Fortbildungspunkten ist zusätzlich erfolgt.

Termine:
Block 1 Freitag, 19.09.25, 10 – 19 Uhr und Samstag, 20.09.25, 9 – 18 Uhr 
Block 2 Freitag, 07.11.25, 10 – 19 Uhr  und Samstag, 08.11.25, 9 – 18 Uhr 
Block 3 Freitag, 05.12.25, 10 – 19 Uhr  und Samstag, 06.12.25, 9 – 18 Uhr

Ort: Ärztekammer Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover

Die Kursgebühr beträgt 950 Euro, ermäßigt: 850 Euro.

Das Programm zum Kurs finden Sie hier.

Eine verbindliche Anmeldung ist zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür das folgende Anmeldeformular:
Anmeldung

Ansprechperson für Anmeldung und Kursorganisation:
Zentrales Veranstaltungsmanagement (ZVM), Anne Hellmuth, Tel.: 0511 3802 2204, E-Mail: zvm(at)aekn.de

Fachliche Ansprechperson:
Fortbildung, Eva Govani, Tel.: 0511 3802 1405,  E-Mail: fortbildung(at)aekn.de

 

 

Kursweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung – Rechtliche Grundlagen“ (8 UE)

Die Kursweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung – Rechtliche Grundlagen“ im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten ist verpflichtender Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie für Kolleginnen und Kollegen, die die Zulassung zur Prüfung auf der Basis der Fassungen der Weiterbildungsordnungen ab dem 1. Februar 2012 bis zum 30. Juni 2020 anstreben.

Aus diesem Grunde bietet die Ärztekammer Niedersachsen diese Kursweiterbildung an. Sie dauert insgesamt 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die an einem Tag in Präsenz durchgeführt werden.

Kursinhalte sind:

  • Korrekte Betäubungsmittelsubstitution gem. §13 BtMG und §5 BtMVV sowie sämtliche hierauf bezogene Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften
  • Inhalte der Richtlinien der Bundesärztekammer zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger
  • Umgang mit Betäubungsmitteln in der Psychiatrie
  • pharmakologische und klinische Unterschiede der verschiedenen Substitutionsformen
  • praktisches Vorgehen bei der Opioidsubstitution und in der interdisziplinären Behandlung verschiedener Abhängigkeiten

Die Einrichtung eines neuen Kurstermins ist in Arbeit. Lassen Sie sich gern auf einer Interessentenliste vormerken.
Senden Sie uns bitte dazu eine Mail an: fortbildung(at)aekn.de


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