Kursweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung – Rechtliche Grundlagen“ (8 UE)

Die Kursweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung – Rechtliche Grundlagen“ im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten ist verpflichtender Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie für Kolleginnen und Kollegen, die die Zulassung zur Prüfung auf der Basis der Fassungen der Weiterbildungsordnungen ab dem 1. Februar 2012 bis zum 30. Juni 2020 anstreben.

Aus diesem Grund bietet die Ärztekammer Niedersachsen diese Kursweiterbildung an. Sie dauert insgesamt 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die an einem Tag in Präsenz durchgeführt werden.

Kursinhalte sind:

  • Korrekte Betäubungsmittelsubstitution gem. §13 BtMG und §5 BtMVV sowie sämtliche hierauf bezogene Straf- und Ordnungswidrigkeitenvorschriften
  • Inhalte der Richtlinien der Bundesärztekammer zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger
  • Umgang mit Betäubungsmitteln in der Psychiatrie
  • pharmakologische und klinische Unterschiede der verschiedenen Substitutionsformen
  • praktisches Vorgehen bei der Opioidsubstitution und in der interdisziplinären Behandlung verschiedener Abhängigkeiten

Die Einrichtung eines neuen Kurstermins ist in Arbeit. Lassen Sie sich gern auf einer Interessentenliste vormerken. Senden Sie uns bitte dazu eine Mail an: fortbildung(at)aekn.de


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