Train-the-Trainer-Kurse
Zum 1. Juli 2020 ist in Niedersachsen eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) in Kraft getreten, die für Weiterbilder gemäß §6 (2) WBO die Teilnahme an von der Ärztekammer Niedersachsen angebotenen oder anerkannten Veranstaltungen über die Rahmenbedingungen einer qualitätsgesicherten Weiterbildung vorsieht. Die sogenannten Train-the-Trainer- beziehungsweise TtT-Kurse starten mit einem von der ÄKN angebotenen E-Learning-Modul sowie einem Web-Seminar.
Modul 1 :
Grundkenntnisse der Weiterbildungsordnung und der didaktischen Methoden (E-Learning)
Das Modul 1 ist als kostenloses E-Learning Seminar verfügbar unter: www.aekn-elearning.de
Eine einmalige Registrierung mit Ihrer Fortbildungsnummer ist erforderlich, falls Sie bisher noch nicht an einem E-Learning-Seminar der Ärztekammer Niedersachsen teilgenommen haben. Für das E-Learning-Seminar Modul 1 benötigen Sie ca. 3 Stunden.
Die Teilnahme am Modul 1 ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Modul 2 „Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Weiterbildung“.
Modul 2:
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Weiterbildung (Web-Seminar)
Das Modul 2 wird pandemiebedingt aktuell als Web-Seminar angeboten und wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebiets Weiterbildung der ÄKN durchgeführt. Das Web-Seminar dauert ca. 2 Stunden.
Anmeldung für das Web-Seminar bitte per E-Mail unter: kompetenzzentrum(at)aekn.de
Bitte geben Sie für die Anmeldung Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum, Ihre EFN (Fortbildungsnummer), den gewünschten Termin und das Fachgebiet, in welchem Sie eine Weiterbildungsermächtigung besitzen/anstreben, an. Sie erhalten anschließend eine Einladung mit den Zugangsdaten für das Webseminar per Cisco Webex.
Die Teilnahme ist über Browser möglich. Es wird keine App oder ein spezielles Programm benötigt.
Die Teilnehmendenzahl pro Seminar ist auf 25 Personen beschränkt.
Termine TtT-Modul 2 für 2023
März 2023:
- Donnerstag, 16. März 2023, 9.30 Uhr
- Freitag, 17. März 2023, 13.15 Uhr (AUSGEBUCHT)
- Donnerstag, 23. März 2023, 9.30 Uhr
April 2023:
- Mittwoch, 12. April 2023, 15 Uhr
- Montag, 17. April 2023, 16.30 Uhr
- Donnerstag, 27. April 2023, 9.30 Uhr
Modul 3:
Didaktik-Workshop
Das Modul 3 ist zusätzlich zwingend von den Antragstellern auf Ermächtigung zur Weiterbildung zu belegen, die in den letzten fünf Jahren keine Ärztin oder Arzt weitergebildet haben („Erstantragsteller“). Auch wenn die im Bescheid gesetzte Frist mit der rechtzeitigen Teilnahme an den Modulen 1 und 2 erfüllt wird, muss das Modul 3 dann binnen eines Jahres belegt werden.
Der kostenpflichtige Workshop findet als Präsenzveranstaltung in den niedersächsischen Bezirksstellen an den nachfolgenden Terminen statt.
Weitere Termine werden ab Mai 2023 bekannt gegeben.
Hannover:
Samstag, 4. März 2023 (beide Zeiten AUSGEBUCHT)
Samstag, 20. Mai 2023 (beide Zeiten AUSGEBUCHT)
Samstag, 3. Juni 2023 (beide Zeiten AUSGEBUCHT)
Samstag, 2. September 2023 (beide Zeiten AUSGEBUCHT)
Samstag, 7. Oktober 2023 (beide Zeiten AUSGEBUCHT)
Samstag, 16. Dezember 2023 (beide Zeiten AUSGEBUCHT)
Es findet jeweils ein Workshop in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und ein Workshop in der Zeit von 14 bis 18 Uhr statt.
Oldenburg:
Mittwoch, 19.04. 2023 (AUSGEBUCHT)
Es findet ein Workshop in der Zeit von 15 bis 19 Uhr statt.
Osnabrück:
Mittwoch, 1. März 2023 (AUSGEBUCHT)
Mittwoch, 14. Juni 2023 (AUSGEBUCHT)
Es findet ein Workshop in der Zeit von 14 bis 18 Uhr statt.
Verden:
Freitag, 14. April 2023 (AUSGEBUCHT)
Es findet ein Workshop in der Zeit von 14 bis 18 Uhr statt.
Wilhelmshaven:
Mittwoch, 24. Mai 2023
Es findet ein Workshop in der Zeit von 14 bis 18 Uhr statt.
Welche Module müssen Weiterbilder nachweisen, damit nach neuer Weiterbildungsordnung eine Weiterbildungsermächtigung erteilt werden kann?
Didaktische Methoden, rechtliche Grundlagen (niedersächsisches ärztblatt, Juni 2021)
Die Teilnahme an Modul 1 und 2 ist für jede Ermächtigung zur Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten nach neuer Weiterbildungsordnung Voraussetzung, von allen Antragstellerinnen und Antragsstellern entsprechend nachzuweisen und/oder binnen sechs Monaten nach Erteilung der Ermächtigung nachzuholen. Für vorläufig vor dem 1. Juli 2021 erteilte Ermächtigungen nach neuer WBO gilt fristwahrend das Absolvieren der ersten beiden Module bis zum Jahresende (31. Dezember 2021). Für nach dem 1. Juli 2021 erteilte Ermächtigungen beginnen Fristen ab Ausstellungsdatum des Bescheids.