
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz soll eine sogenannte digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Künftig müssen Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei ausgestaltet sein. Eine Dienstleistung ist dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Auch für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies, dass sie ihre Praxis-Website barrierefrei ausgestalten müssen, wenn sie bestimmte digitale Dienstleistungen anbieten.
Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 5 BFSG müssen Telekommunikationsdienste und sonstige Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Hierunter fallen beispielsweise Tools für eine Online-Terminbuchung oder andere interaktive Funktionen (zum Beispiel Formularübermittlungen).
Bei rein informativen Praxiswebsites, auf der beispielsweise nur die ärztlichen Leistungen, das Praxis-Team und die Räumlichkeiten vorgestellt werden, ist der Anwendungsbereich des Gesetzes hingegen nicht eröffnet.
Für sogenannte Kleinstunternehmen sieht das BFSG zudem eine wichtige Ausnahme vor. Diese sind nicht zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet. Eine freiwillige Implementierung ist selbstverständlich möglich.
Für bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes betriebene Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr enthält das Gesetz zudem eine Übergangsregelung bis zum 27. Juni 2030, § 38 Abs. 1 BFSG.
Unser Informationsblatt zum BFSG mit detaillierten Ausführungen (Stand: Juni 2025) können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen zum BFSG:
Den Gesetzestext zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz finden Sie hier.
Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) finden Sie hier
Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BFSG finden Sie hier
FAQ zum BFSG der Bundesfachstelle Barrierefreiheit finden Sie hier
Bei Fragen wenden Sie sich auch gern an die Rechtsabteilung der Ärztekammer Niedersachsen unter der E-Mail-Adresse recht(at)aekn.de.