Unter dem Zeichen der Digitalisierung stand nicht nur der gemeinsam von der Ärztekammer Niedersachsen und der Hochschule Hannover in der letzten Novemberwoche 2019 erfolgreich veranstaltete 3. Niedersächsische Digitalgipfel Gesundheit, an den Marion Charlotte Renneberg in der Kammerversammlung (16. Sitzung der 18. Wahlperiode) in ihrem Bericht zur Lage erinnerte: "Wir sind da auf dem richtigen Weg!"
Unter dem Zeichen der Digitalisierung stand nicht nur der gemeinsam von der Ärztekammer Niedersachsen und der Hochschule Hannover in der letzten Novemberwoche 2019 erfolgreich veranstaltete 3. Niedersächsische Digitalgipfel Gesundheit, an den Marion Charlotte Renneberg in der Kammerversammlung (16. Sitzung der 18. Wahlperiode) in ihrem Bericht zur Lage erinnerte: "Wir sind da auf dem richtigen Weg!"
Das Projekt "ÄKN goes DIGITAL" nahm ebenfalls in der Rede der Vizepräsidentin vor den Delegierten der Kammerversammlung am 30. November 2019 einen zentralen Stellenwert ein.
Themen:
- Digitalisierung der Ärztekammer
- MFA-Kampagne "Trau dich"
- Kammerversammlung beschließt eine neue Weiterbildungsordnung
- Solide gewirtschaftet

Den Dank der niedersächsischen Ärzteschaft überbrachte Vizepräsidentin Marion Charlotte Renneberg dem scheidenden Justiziar Professor Dr. iur. Karsten Scholz. Foto: S. Aue
Digitalisierung der Ärztekammer
Mit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung zum 1. Juli 2020 starte ebenfalls das neue Mitgliederportal für Serviceleistungen, kündigte Renneberg an. Bei dem Projekt arbeite die Ärztekammer Niedersachsen eng mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Ärztekammer Bremen zusammen. Der digitale Weg soll der Vizepräsidentin zufolge anhand intelligenter Formulare künftig die Bearbeitung von Anträgen erleichtern und eine schnellere Erledigung erlauben. Durch eine zentrale Datenhaltung sollen überdies Überschneidungen von Tätigkeiten vermieden werden. "Der Vorstand arbeitet bereits erfolgreich mit einem GremienInformationsSystem", berichtete Renneberg. Das solle in der kommenden Legislaturperiode auf alle Gremien übertragen werden und mit dem Einzug in den Neubau 2022 werde die Ärztekammer auf eine digitale Infrastruktur umgestellt.
Zum Stand des Neubaus sagte Renneberg, dass die Baustelle seit Mitte November in Betrieb sei und die Grundsteinlegung voraussichtlich im kommenden Sommer stattfinde. Ihre Arbeit ebenfalls aufgenommen habe die auf der vorigen Kammerversammlung initiierte und neu eingerichtete Arbeitsgruppe Reisekosten- und Entschädigungsordnung mit Vertretern der Ärzteversorgung und der Ärztekammer Niedersachsen.
Resolution "Ärztliche Grundwerte kommen vor Ökonomiebestreben"
Die Delegierten der Ärztekammer Niedersachsen setzten in der letzten Kammerversammlung des Jahres ein deutliches Zeichen gegen den sich ständig erhöhenden ökonomischen Druck im Gesundheitswesen. Einstimmig beschlossen die Vertreter der niedersächsischen Ärzteschaft auf Vorschlag von Dr. med. Thomas Carl Stiller, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Sektorenübergreifende Versorgung, sich dem sogenannten "Ärzte Codex" anzuschließen.
Im verabschiedeten Resolutionstext heißt es: "Die Ärztekammer Niedersachsen schließt sich dem ‚Ärzte Codex‘ an, um ein deutliches Zeichen zu setzen, dass die Ökonomie nicht das ärztliche Handeln und die ärztliche Ethik bestimmen und lenken darf. Das Genfer Gelöbnis und die Berufsordnung für die niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte bilden die Grundlagen unserer ärztlichen Berufsausübung. Die Ärzteschaft verspürt zunehmenden Druck durch Ökonomisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie wird ihre ethischen Prinzipien und Handlungsweisen diesem Druck nicht unterordnen."
Die Mitglieder der Kammerversammlung betonten in der dem Beschluss vorangehenden Diskussion, dass der wirtschaftliche Druck keinen Einfluss auf die ethischen und moralischen Handlungsweisen von Ärztinnen und Ärzten haben darf. Der "Ärzte Codex" soll Ärztinnen und Ärzten in ihrem Alltag dabei unterstützen, diesem Druck standzuhalten.
Weiterführende Informationen zum Ärzte Codex: www.dgim.de/veroeffentlichungen/aerzte-codex/
MFA-Kampagne "Trau dich"
Außerdem stellte Renneberg noch unter dem Titel "Trau dich - werde MFA" die neue Kampagne der Ärztekammer zur Nachwuchsgewinnung von Medizinischen Fachangestellten vor. Um den Ausbildungsberuf für die Zielgruppe sichtbar zu machen, sollen eine Aktionswebseite und ein Instagram-Account ins Leben gerufen werden. Ferner wird es eine Info-Broschüre, Plakate und Werbepostkarten geben, die den Ärztinnen und Ärzten vor Ort, aber auch den Bezirksstellen für ihre Aktionen zur Verfügung gestellt werden.
Abschied von Ärztekammer-Justiziar Professor Dr. iur. Karsten Scholz
Mit einem "lachenden und einem weinenden Auge" verabschiedete Renneberg schließlich Professor Dr. iur. Karsten Scholz als Justiziar der ÄKN. Nachdem Scholz zunächst von Februar 1995 an das ÄKN-Rechtsreferat geleitet hatte, übernahm er im Jahr 2000 die Position des Justiziars der Ärztekammer Niedersachsen und wird jetzt an die Spitze des Rechtsdezernats der Bundesärztekammer wechseln. "Wir haben erlebt, wie groß der Einfluss der Niedersachsen auf die Gestaltung der (Muster)Weiterbildungsordnung auch durch Ihren Verdienst war", stellte die ÄKN-Vizepräsidentin beispielhaft das Engagement von Scholz heraus. "Aber Sie waren vor allem immer ein verlässlicher Ansprechpartner und Ratgeber für die niedersächsische Ärzteschaft und haben ihre Positionen immer gut vertreten", würdigte Renneberg Scholz’Verdienst. Egal ob Ärztliche Weiterbildung, die Berufsordnung oder das Thema Fernbehandlung - man habe schon lange dort in Berlin die Expertise des niedersächsischen Justiziars zu schätzen gewusst. "Wir sind stolz darauf", sagte Renneberg und wünschte Scholz im Namen der niedersächsischen Ärzteschaft alles Gute.
Die Gründung des "Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung"
Auch Professor Dr. iur. Karsten Scholz erinnerte sich in seiner Abschiedsrede an seine Anfänge bei der Ärztekammer Niedersachsen: Am 7. Oktober 1994 habe er von seinem Doktorvater einen Anruf erhalten. Dieser habe ihm mitgeteilt, dass bei der Ärztekammer Niedersachsen eine Stelle frei sei, auf die er sich bewerben müsse. Als er den neuen Posten am 1. Februar 1995 angetreten habe, sei er neben Hauptgeschäftsführer Ulrich Kirchhoff der einzige Jurist in der Ärztekammer gewesen. "Daher konnte ich mir meine eigene Rechtsabteilung aufbauen", stellte Scholz heraus und im Laufe der Jahre seien viele enge berufliche Kontakte entstanden. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten ging Scholz noch auf seinen größten Coup ein, den er gelandet habe, als er - ermöglicht durch die Verwaltungsreform mit Abschaffung der Bezirksregierungen - die Gründung des "Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung" (NiZza) im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung erreicht habe. "Die Arbeit hat mir unheimlich viel Spaß gemacht", sagte Scholz und erinnerte sich fröhlich an den Fußtritt eines Mandatträgers. Der habe ihn ereilt, als es ihm gelungen sei, bei einer kontroversen Diskussion zwischen Hausärzten und Krankenhausärzten einen tragfähigen und dann umgesetzten Kompromiss vorzuschlagen: "Das war der schönste Moment in 25 Jahren Ärztekammer Niedersachsen."
Kammerversammlung beschließt eine neue Weiterbildungsordnung
Am 1. Juli 2020 tritt die neue Weiterbildungsordnung (WBO) für Niedersachsen in Kraft: Ein Novum sind die Train-the-Trainer-Seminare.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat in ihrer Sitzung am 30. November mit großer Mehrheit eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) verabschiedet. "Mit dieser neuen Ordnung ebnen wir den Weg für eine moderne und zukunftsgerichtete ärztliche Weiterbildung", sagte ÄKN-Vizepräsidentin Marion Charlotte Renneberg.
ÄKN-Vorstandsmitglied Dr. med. Gisbert Voigt stellte die neue Weiterbildungsordnung vor, deren 470 Seiten umfassender Satzungstext bis auf wenige Details mit der auf dem Deutschen Ärztetag 2019 in Münster beschlossenen Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) übereinstimmt: "Die Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten sowie Zusatz-Weiterbildungen wird künftig in Form von Weiterbildungsblöcken vermittelt, die wiederum aus mehreren Einzelkompetenzen bestehen", sagte Voigt. Die Gesamtsumme aller Kompetenzen ergibt damit am Ende die Facharztkompetenz. Außerdem sind die zu erwerbenden Inhalte zwei unterschiedlichen Kompetenzebenen zugeordnet: Auf der Ebene der Kenntnisse der "Kognitiven und Methodenkompetenz" und auf der Ebene der Erfahrungen und Kenntnisse der "Handlungskompetenz". Zusätzlich wird in der neuen WBO weitestgehend auf Zahlenvorgaben verzichtet.
Zu den niedersächsischen Besonderheiten zählen die "Train-the-Trainer-Seminare". Die Kurse müssen Ärztinnen und Ärzte, die in ihrem Fachgebiet Kolleginnen und Kollegen weiterbilden möchten, künftig absolvieren, um ihre Ausbildungskompetenz zu stärken. Weitere Neuheiten sind der "fachlich empfohlene Weiterbildungsplan" (FEWP) und das Elektronische Logbuch (E-Logbuch). Dank des E-Logbuchs soll es dann möglich sein, mit dem Smartphone in der Kitteltasche konkrete Tätigkeiten zu erfassen, die für die jeweilige Weiterbildung wichtig sind. Auf rein elektronischem Wege über eine neu installierte Plattform werde künftig ebenfalls sowohl die Weiterbildungsermächtigung von Kammermitgliedern als auch die Zulassung von Weiterbildungsstätten beantragt und erteilt.
Die auf die Präsentation folgende Aussprache unter den Kammerversammlungsmitgliedern konzentrierte sich vor allem auf die Abweichungen zur MWBO. Im Falle der niedersächsischen Anforderungen für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin beschlossen die Delegierten am Ende, dass 24 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung "unter Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Facharztes für Allgemeinmedizin abgeleistet werden" müssen. Beim Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie entschied sich die Kammerversammlung in Abweichung zur MWBO für ein verpflichtendes sogenanntes "Fremdjahr" auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin. Im Bereich der Zusatz-Weiterbildung Allergologie kann in Niedersachsen künftig die berufsbegleitende Weiterbildung durch zwölf Monate Weiterbildung unter Anleitung eines Weiterbildungsermächtigten in Allergologie ersetzt werden. Damit sind wie in der Phlebologie und Schlafmedizin sowohl die hauptberufliche als auch die berufsbegleitende Weiterbildung möglich. Schließlich haben die niedersächsischen Delegierten - wie auch schon andere Ärztekammern zuvor - die Streichung der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie beschlossen.
In der Aussprache über die Neufassung der Weiterbildungsordnung wurden noch weitere Detailfragen behandelt, zum Beispiel hinsichtlich der Regelung einer Zusatz-Weiterbildung Forensisch-psychiatrische Begutachtung und der Zusatz-Weiterbildung Ophthalmologische Operationen. Darüber wird in der Frühjahrskammerversammlung am 28. März 2020 abgestimmt.
Solide gewirtschaftet
Kammerversammlung beschließt über den Jahresabschluss 2018 und den Haushaltsplan 2020
Dr. med. Helmut Anderten, Vorsitzender des Finanz- und Beitragsausschusses der niedersächsischen Kammerversammlung, stellte den Delegierten auf der Kammerversammlung am 30. November 2019 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vor. Das vergangene Jahr war geprägt von dem Neubauvorhaben der Ärztekammer Niedersachsen. Entsprechend steigerte sich die Bilanzsumme von 32,36 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 44,54 Millionen Euro. "Wir haben solide gewirtschaftet und den für 2018 geplanten Haushalt unterschritten", berichtete Anderten bei Vorstellung der Erfolgsrechnung. "So wurde eine Entnahme aus den Rücklagen zum Zwecke des Haushaltsausgleichs nicht notwendig."
Die Delegierten der niedersächsischen Ärzteschaft nahmen den Jahresabschluss einstimmig an und erteilten dem Vorstand ebenfalls einstimmig die Entlastung.
Notwendige Veränderungen der Rücklagen
In einem separaten Tagesordnungspunkt erläuterte Anderten die Veränderungen bei den Rücklagen im Jahr 2019 und gab einen Ausblick auf die Verwendungskalkulation für 2020. Hierbei wird zwischen der allgemeinen Betriebsmittelrücklage und den zweckgebundenen Rücklagen unterschieden.
Die allgemeine Betriebsmittelrücklage wird auf Basis der Haushalts- und Kassenordnung mit einem geforderten Rücklagen soll von drei bis sechs Monaten des regelmäßigen Mittelbedarfs kalkuliert. Zum 31. Dezember 2019 würde die allgemeine Betriebsmittelrücklage geplant bei 5,58 Millionen Euro liegen, so Anderten. Das entspreche bei einem Haushaltsvolumen für 2020 von rund 22,3 Millionen Euro - ohne Berücksichtigung der Mittel für das Neubauprojekt - ziemlich genau dem Mindestbedarf von drei Monaten.
Zu den zweckgebundenen Rücklagen gehören mit den größten Posten die Bauerneuerungsrücklage, die Rücklage Eigenanteil Neubau und die Rücklage zur Finanzierung von Sachanlagen und Gebäude. Hinzu kommen unter anderem Rücklagen für die Weiterbildung, welche zur Absicherung von anfallenden Kosten durch die Novellierung der Weiterbildungsordnung eingestellt sind, und für die Einführung des elektronischen Heilberufsausweises. „Die Summe der zweckgebundenen Rücklagen wird sich zum 31. Dezember voraussichtlich auf rund 18,55 Millionen Euro belaufen“, verdeutlichte Anderten den Kammerversammlungsmitgliedern. Insgesamt würden die Rücklagen zum Jahresende somit bei 24,12 Millionen Euro liegen.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde von der Kammerversammlung einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.
Steigerung des Haushaltsvolumens geplant
Abschließend stellte Anderten der Kammerversammlung den Haushaltsplan für das Jahr 2020 vor. Hier ergibt sich gegenüber dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 ein um rund 1,4 Millionen Euro erhöhter Ansatz. Dieser resultiert unter anderem daraus, dass 2020 Wahlen in den Bezirksstellen sowie zur Kammerversammlung stattfinden, die haushalterisch hinterlegt sind. Auch beim Posten "Sächlicher Aufwand" wurden höhere Kosten einkalkuliert - zum Beispiel aufgrund des Vorhabens, die verwaltungstechnischen Abläufe innerhalb der Ärztekammer zu digitalisieren. Für den kalkulatorischen Haushaltsausgleich sieht der Haushaltsplan 2020 eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von rund 970.000 Euro vor.
Die Investitions- und Finanzplanung des Neubauvorhabens wird separat zum Haushalt geführt. "Für die am 25. September 2019 beschlossene Erhöhung der Gesamtplanungssumme auf 82,5 Millionen Euro müssen keine weiteren Fremdmittel aufgenommen werden", verdeutlichte Anderten.
Die Delegierten der Kammerversammlung stimmten der Haushaltsplanung für das Jahr 2020 mit der angeschlossenen Investitions- und Finanzplanung bei einer Enthaltung einstimmig zu.