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Hannover,

Gemeinsame Stellungnahme der Ärztekammer Niedersachsen und der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen zum Beschluss von Honorarkürzungen in der Psychotherapie

Die Kammerpräsidentinnen Dr. med. Marion Charlotte Renneberg (ÄKN) und Dr. rer. nat. Kristina Schütz (PKN) kritisieren: „Honorarkürzungen in einer Zeit eines gestiegenen Bedarfs an psychotherapeutischer Behandlung sind unverantwortlich und nicht hinnehmbar“ – ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen sowie KJP sind betroffen.

Foto: bnenin – stock.adobe.com

Der GKV-Spitzenverband hat sich im Bewertungsausschuss mit der Forderung nach Honorarkürzungen in der Psychotherapie durchgesetzt, sodass am 11. März 2026 eine Honorarkürzung in der ambulanten Psychotherapie von 4,5 Prozent beschlossen wurde.

Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen war bereits am 21. Januar 2026 Gegenstand einer Beratung im Bewertungsausschuss. Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband konnte aber keine Einigung über eine Anpassung erzielt werden. Daher trat der Erweiterte Bewertungsausschuss unter Vorsitz eines unparteiischen Mitglieds zusammen und fasste den Beschluss, die Vergütung zu senken.

Sowohl die Ärztekammer Niedersachsen als auch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen halten diese Entscheidung für inakzeptabel. In Zeiten eines hohen und weiter steigenden Bedarfs nach psychotherapeutischer Versorgung ist es unverantwortlich, den Leistungserbringenden das Honorar zu kürzen.

Die Präsidentinnen der beiden Kammern, Dr. med. Marion Charlotte Renneberg und Dr. rer. nat. Kristina Schütz, betonen: „Es besteht ein hoher Kostendruck im Gesundheitssystem, doch die ambulante ärztliche und die psychologisch-psychotherapeutische Versorgung sind dabei keine Kostentreiber! Die niedergelassenen Psychotherapeut*innen und psychotherapeutisch tätigen Ärzt*innen bewegen sich mit ihrer Versorgung der gesetzlich Versicherten ohnehin im unteren Honorarbereich. Jetzt hier zu kürzen, ist ein fatales Signal. Denn gerade im psychotherapeutischen Bereich können Leistungen kaum delegiert werden und sind jeweils mit einem hohen Zeitaufwand hinterlegt. Eine angemessene Honorierung würde dazu dienen, die Versorgung zu erhalten, da sowohl die laufenden Kosten für die Praxen als auch der Druck auf die Niedergelassenen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen jeden Alters – und vor allem auch Kinder und Jugendliche – mit psychischen Symptomen zu kämpfen haben, muss Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden.1, 2, 3 Andernfalls droht eine Zunahme von Chronifizierungen mit langfristigen Arbeits- oder Schulausfällen. Darüber hinaus gibt es schon jetzt Probleme, Praxen in ländlicheren Regionen nachzubesetzen – eine Honorarkürzung wird diese Versorgungsengpässe noch weiter verstärken. Das ist angesichts der hohen Nachfrage an psychotherapeutischer Versorgung mit schon heute extrem langen Wartezeiten nicht hinnehmbar.“

Auch wenn gleichzeitig die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben wurden, kann dies nicht einfach gegengerechnet werden: Nur Praxen mit hoher Auslastung erreichen den vollen Strukturzuschlag und können davon profitieren. Dies kann eine strukturelle Benachteiligung von Praxisinhaber*innen darstellen, die ihre Praxis aus verschiedensten Gründen (Kinderbetreuung, Pflege, Krankheit...) nicht maximal auslasten können und ggf. kein Personal für eine Anstellung finden.


Quellen
1 Entwicklung der Diagnoseprävalenz psychischer Störungen 2012-2022. Nutzung bundesweiter vertragsärztlicher Abrechnungsdaten für Mental Health Surveillance. Thom, Julia; Jonas, Benjamin; Reitzle, Lukas; Mauz, Elvira; Hölling, Heike; Schulz, Mandy.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/entwicklung-der-diagnosepraevalenz-psychischer-stoerungen-2012-2022-4ea11330-a626-4f36-a93e-2d3f7d068a7c

2 Deutsches Ärzteblatt. Immer mehr Kinder wegen psychischer Probleme in stationärer Versorgung, 20.01.2026.
https://www.aerzteblatt.de/news/immer-mehr-kinder-wegen-psychischer-probleme-in-stationarer-versorgung-16cf32d6-6179-4a05-86ee-d137b835ccf0

3 Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Zeiten globaler Krisen: Ergebnisse der COPSY-Längsschnittstudie von 2020 bis 2024. Anne Kaman, Michael Erhart, Janine Devine, Ann-Kathrin Napp, Franziska Reiß, Steven Behn & Ulrike Ravens-Sieberer.
https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-025-04045-1


Über die Ärztekammer Niedersachsen
Die Ärztekammer Niedersachsen ist die standesrechtliche Vertretung der rund 48.000 Ärztinnen und Ärzte im Flächenland Niedersachsen. Sie nimmt in Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und erfüllt zugleich weisungsgebunden übertragene staatliche Aufgaben. Außerdem setzt sie sich für eine qualitativ hochwertige ärztliche Fort- und Weiterbildung ein und betreut die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten.

Über die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ist die berufsständische und berufsrechtliche Interessenvertretung der ca. 6.200 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Niedersachsen. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist als Selbstverwaltung organisiert und wurde im Jahr 2000 auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes von 1999 gegründet. 

Pressekontakte
Gina Briehl, PKN, Referentin für Kommunikation, Tel.: 0511 850 304-31, E-Mail: g.briehl(at)pknds.de
Niko Gerdau, ÄKN, Pressesprecher, Tel.: 0511 3802-2108, E-Mail: niko.gerdau(at)aekn.de
 

 

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