Bericht zur Lage

Hannover,

Herausforderungen der COVID-19-Pandemie

18. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) in der 18. Wahlperiode: Die Corona-Krise erfordert Änderungen in Fortbildungsordnung und Satzung / Auf der Tagesordnung stand auch die Zukunft der Schlichtungsstelle.

Im Frühjahr hatte die COVID-19-Pandemie die persönliche Zusammenkunft der Kammerversammlungsmitglieder überraschend verhindert. Nun konnte unter sorgfältiger Berücksichtigung eines Hygiene-Konzepts am 26. September 2020 die 18. Sitzung der 18. Wahlperiode der Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) in Hannover stattfinden. Die Delegierten erwartete unter dem Vorsitz von Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Martina Wenker eine vollgepackte Tagesordnung, obwohl im Frühjahr einige drängende Beschlüsse bereits im Umlaufverfahren entschieden worden waren.

Die Zukunft der Schlichtungsstelle

Diesmal ging es unter anderem um die Zukunft der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, wie Wenker berichtete. Die Norddeutsche Schlichtungsstelle wurde 1976 für die Ärztekammerbereiche Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegründet. Seit 1990 ist die in Hannover ansässige Einrichtung auch für die Länderärztekammern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen zuständig, seit 2014 zudem auch für die ÄK des Saarlands. Die bei der Gründung gewählte Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bereite jedoch zunehmend Probleme, erläuterte Wenker den Mitgliedern der Kammerversammlung.

Dabei war der Erfolg der Norddeutschen Schlichtungsstelle bei ihrer Vermittlungs- und Gutachtertätigkeit sowohl in den Äußerungen der Präsidentin als auch in den Beiträgen aus dem Plenum unbestritten. "Die hohe inhaltliche Qualität der Schlichtungsstelle basiert auf dem engen Zusammenwirken der ehrenamlich tätigen Ärztinnen und Ärzte mit den hauptamtlich beschäftigten Juristen", sagte Wenker. Trotzdem empfahl sie der Kammerversammlung zu diesem Zeitpunkt: „Autorisieren Sie mich, den Gesellschaftsvertrag zu kündigen oder eine gemeinschaftliche Auflösung der Gesellschaft zu veranlassen.“ Die Delegierten der Kammerversammlung stimmten zu. Der aktuelle Plan ist nun, in der Ärztekammer Niedersachsen eine neue Schlichtungsstelle allein für Niedersachsen zu etablieren. Dieses eröffnet die Chance - bei gleichbleibender Qualität -, eine Senkung der Verfahrenskosten und der Verfahrensdauer zu realisieren.

Anpassung der Kammersatzung

Beraten wurde außerdem über eine Anpassung der Kammersatzung der Ärztekammer Niedersachsen, um die Beschlussfähigkeit der Organe und der Ausschüsse auch in Zeiten der Pandemie und bei Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sicherzustellen und die Zulässigkeit von Videokonferenzen und im Ausnahmefall Telefonkonferenzen klarstellend zu regeln. Für die Sitzungen der Kammerversammlungen ist aufgrund der hohen Zahl der Kammerversammlungsmitglieder, der regelmäßig umfangreichen Tagesordnungen und der nicht unerheblichen Dauer der Sitzungen grundsätzlich die Durchführung einer Präsenzversammlung zu bevorzugen. Insofern soll lediglich im Ausnahmefall befristet von der Möglichkeit der Beschlussfassung per Videokonferenz Gebrauch gemacht werden.
Die Kammerversammlung stimmte diesen Punkten zu. Nach einer lebhaften Diskussion lehnten die Mitglieder es aber mehrheitlich ab - ebenfalls für den pandemischen Ausnahmefall und befristet - die Möglichkeit zu schaffen, die Wahlen des Vorstands nach § 15 per Briefwahl durchzuführen.

Änderung der Fortbildungsordnung

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden seit Beginn der behördlich erlassenen Kontaktbeschränkungen beinahe keine Fortbildungsveranstaltungen mehr angeboten, da sie in der Regel als Präsenzveranstaltungen konzipiert sind. Dadurch haben fortbildungsverpflichtete Ärztinnen und Ärzte zur Zeit kaum eine Möglichkeit, hinreichend Fortbildungspunkte zu erwerben. Deshalb wurde den Mitgliedern der Kammerversammlung vorgeschlagen, die Fortbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen dahingehend zu ändern, dass in diesem Jahr pauschal 50 weitere Fortbildungspunkte auf die Fortbildungskonten aller Ärztinnen und Ärzte gebucht werden.

Der Ausschuss für Ärztliche Fortbildung hatte den Beschlussvorschlag begrüßt, der die Gutschrift von 50 Punkten im Rahmen der Kategorie Selbststudium auch für sachgerecht hielt. Denn in der Zeit der Pandemie hätten sich alle Ärztinnen und Ärzte intensiv und andauernd mit den pandemischen Auswirkungen, den medizinischen Notwendigkeiten, Diagnosen und Behandlungsalternativen intensiv selbständig auseinandergesetzt und fortgebildet. Die Mitglieder der Kammerversammlung nahmen den Beschlussvorschlag einstimmig an.

Änderung der Satzung für die Ethikkommission

Ein besonderes Anliegen war Ärztekammerpräsidentin Wenker die Änderung der Satzung für die Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen. Diese Ethikkommission besteht aus zwei Unterkommissionen: Die erste Unterkommission beurteilt ethische und rechtliche Aspekte medizinischer Forschung am Menschen einschließlich der Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe und der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten. Die zweite Unterkommission - zur Beratung anderer berufsethischer Fragen - berät alle Mitglieder der Ärztekammer und andere Stellen mit Sitz in Niedersachsen in sonstigen berufsethischen Fragen.
Wie wichtig diese Aufgaben sind, habe die aktuelle COVID-19-Pandemie am Beispiel der ambulanten Ethikberatung gezeigt, verdeutlichte Wenker: "Wir wollen die zweite Unterkommission für die 19. Wahlperiode der Kammerversammlung zu einem berufspolitischen Gremium für medizinethische Themen ausbauen und Gremien-Arbeit leisten."
Als Beispiel führte sie die Einrichtung von ambulanten Ethikberatungen in den Bezirksstellen an und verwies auf die erfolgreiche, interkollegiale Arbeit in Göttingen und Braunschweig. Auch die Beteiligung der Ärztekammer in der im Frühjahr von der ÄKN mit gegründeten Initiative Niedersächsischer Ethikrat (INE) zeuge vom essentiellen Engagement im Sinne des ethischen Impetus des ärztlichen Berufs. Für die Zukunft könne sie sich ferner Positionspapiere zu berufsethischen Fragen vorstellen, sagte Wenker: "Wie zur medizinischen Versorgung bei Ressourcenknappheit oder bei Fragen der Medizinethik am Lebensanfang, zum Beispiel zu Themen wie Präimplantationsdiagnostik, Pränataltest und Keimbahntherapie." Als weitere Themen für ethische Fragestellungen nannte sie ärztliche Empfehlungen zum Umgang mit schwerer Krankheit und dem Lebensende.

An den Schluss der Kammmerversammlung gerückt, fiel Wenkers Bericht zur Lage aufgrund des großen Pensums der Tagesordnung kurz und knapp aus. Was sie aber mitnahm aus der Diskussion mit den Mitgliedern war der Auftrag, sich im Namen der niedersächsischen Ärzteschaft eindeutig hinsichtlich der Grippeschutzimpfungen zu positionieren. Das Ergebnis ist die ÄKN-Kampagne: "Grippeimpfung? Aber sicher! - In Ihrer Arztpraxis!"

"Ärztinnen und Ärzte haben Impfen gelernt", sagt Wenker über die Kampagne, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Plakate für die Praxisräume und als Handout sowie Buttons für die Praxis-Webseiten bereithält.

Autorin:
Inge Wünnenberg

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