Die Delegierten trafen im Rahmen der 14. Kammerversammlung der 19. Wahlperiode der Ärztekammer Niedersachsen am 25. September 2024 in Hannover den folgenden Beschluss:
- Die Ärztekammer Niedersachsen fordert die Bundesärztekammer dazu auf, bis zum Jahresende einen „Sonderärztetag“ (außerordentlichen Deutschen Ärztetag) gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung der Bundesärztekammer einzuberufen.
- Die Ärztekammer Niedersachsen schlägt folgende Tagesordnungspunkte vor:
- Diskussion und Beschlussfassung hinsichtlich des Entwurfs der GOÄneu in der den Verbänden im September 2024 übersandten Fassung
- Abberufung des Präsidenten gemäß § 5 Abs. 7 der Satzung der Bundesärztekammer
Zur Begründung des Antrags ist anzumerken, dass die Kommunikation zur GOÄ-Novelle und die mitgeteilten Zwischenergebnisse zu ganz erheblichen Irritationen geführt haben.