Aktuelles

Hannover,

Mehr Patientensicherheit durch aktives Fehlermanagement

685 Anträge sind 2023 bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen eingegangen. Patientinnen und Patienten erhalten durch den Antrag eine kostenfreie medizinische und juristische Einschätzung.

Quelle: T. Schmitz-Reinthal

Die bestmögliche ärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten ist das Hauptanliegen von Ärztinnen und Ärzten. Deshalb nimmt die Ärzteschaft während ihres gesamten Berufslebens kontinuierlich an Fortbildungen teil. Zur Sicherheitskultur gehört darüber hinaus ein professioneller Umgang mit Fehlern. In Niedersachsen prüft die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen deshalb seit 2021 all jene Beschwerden, die Patientinnen und Patienten an sie herantragen. Sie bietet an, Behandlungsfehlervorwürfe außergerichtlich zu begutachten und zu bewerten – sofern alle Beteiligten dem zustimmen.

„Es ist wichtig, Patientinnen, Patienten und ihren Angehörigen bei Bedarf zu helfen, Komplikationen oder Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung fachlich zu prüfen“, sagt Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Darüber hinaus nehme die Ärztekammer die Schlichtungsverfahren zum Anlass, aufgetretene Vorfälle aufzuarbeiten und Strategien zur Vermeidung solcher Ereignisse gezielt in ärztliche Fortbildungen aufzunehmen. „Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten hat höchste Priorität in jeder qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung“, betont Wenker.

685 Anträge auf Prüfung haben Patientinnen und Patienten im Jahr 2023 beim Team der ÄKN-Schlichtungsstelle gestellt. Das waren 2,8 Prozent weniger als im Vorjahr; 2022 waren 705 Anträge eingegangen. In 453 Fällen konnte das Team der Schlichtungsstelle 2023 in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich tätigen ärztlichen Mitgliedern der Schlichtungsstelle auf der Basis von Sachverständigengutachten zu einer Sachentscheidung kommen. Dabei konnte die Schlichtungsstelle in 302 der in diesem Zeitraum begutachteten Fälle weder Behandlungsfehler noch Risikoaufklärungsmängel feststellen. Am Ende lag in 151 Fällen nach Auffassung der Schlichtungsstelle ein Behandlungsfehler vor, aber nur in 90 Fällen davon waren haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Arzt beziehungsweise die Ärztin aus rechtlicher Sicht begründet.
Im Klinikbereich betrafen 2023 die meisten Vorwürfe die Durchführung von operativen Therapien und bei den niedergelassenen Praxen standen vor allem diagnostische Maßnahmen wie die Anamnese im Fokus. Bei den 453 Fällen, in denen eine Sachentscheidung getroffen worden ist, gab es sowohl Anträge gegen einzelne Behandler als auch Anträge gegen mehrere – beispielsweise gegen einen niedergelassenen Arzt beziehungsweise eine niedergelassene Ärztin und ein Krankenhaus zugleich oder auch gegen mehr als ein Krankenhaus. Dabei bezogen sich die eingegangenen Beschwerden insgesamt häufiger auf den Klinikbereich (405 Fälle) und seltener auf den ambulanten Bereich mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (114 Fälle). Mit Blick auf die medizinischen Fachrichtungen traten die meisten Beschwerden im Gebiet der Orthopädie/Unfallchirurgie auf.

Für Patientinnen und Patienten sind die von der ÄKN-Schlichtungsstelle angebotenen Schlichtungsverfahren kostenfrei. Bei den Entscheidungen, zu denen die Juristinnen und Juristen der Schlichtungsstelle gemeinsam mit den externen Gutachterinnen und Gutachtern sowie den ärztlichen Mitgliedern der Schlichtungsstelle kommen, handelt es sich um Regulierungsempfehlungen. Diese können die Basis für eine Einigung zwischen den Parteien darstellen, sind aber nicht bindend. Für Patientinnen und Patienten ist ein Antrag bei der Schlichtungsstelle auf jeden Fall eine gute Möglichkeit, kostenfrei ein medizinisches Sachverständigengutachten und eine juristische Einschätzung zu ihrer Beschwerde zu erhalten.

Suche schließen
Drücken Sie ENTER um mit der Suche zu beginnen