Das Ausfüllen des bisherigen Meldebogens in Papierform entfällt somit. Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese an die Ärztekammer.
Bitte beachten Sie, dass der Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten per Post an die Ärztekammer gesendet werden muss. Nur ein unterschriebener, bei der Kammer eingereichter Meldebogen führt zu einer Mitgliedschaft.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.