Gemäß der aktuellen "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" müssen alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Blut/Blutprodukte anwenden, einen (ärztlichen) Qualitätsbeauftragten benennen. Dieser hat die Aufgabe, speziell für die Hämotherapie ein Qualitätssicherungssystem zu implementieren, kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu überwachen.

Für diese Funktion sind sowohl das spezifische Fachwissen in der Anwendung von Blutprodukten als auch Kenntnisse der Grundlagen und Methoden im Qualitätsmanagement erforderlich. Beides wird in diesem 40-Stunden-Kurs intensiv vermittelt und in praktischen Übungen konkret erarbeitet. So sind die Teilnehmer anschließend in der Lage, sehr stringent und zielgerichtet ein (zertifizierungsfähiges) Qualitätsmanagementsystem für die Hämotherapie in der eigenen Einrichtung aufzubauen und nachzuweisen.

In Anlehnung an das Beispielcurriculum "Qualitätsbeauftragter Hämotherapie" der Bundesärztekammer (BÄK) werden die folgenden Inhalte vermittelt und erarbeitet:

  • Spezifische Prozesse in der Hämotherapie (Grundbegriffe der Hämotherapie, interdisziplinäre Zusammenarbeit, technische Voraussetzungen, Anwendung des QM-Systems an praktischen Beispielen, Sicherheit, Nebenwirkungen, Fehlermanagement)
  • QM-Anforderungen und juristischer Rahmen (TFG, BÄK-Richtlinie Hämotherapie)
  • QM-System für die Hämotherapie am Beispiel DIN EN ISO 9001:2000 (QM-Handbuch, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, SOP, Checklisten, Kennzahlen)
  • Internes und externes Audit (Grundlagen EN ISO 19011:2002, Auditprozess-Auditdokumentation)
  • Praxisbericht aus einer Einrichtung mit vorbildlicher Umsetzung
  • Abschließende Übung und Lernerfolgskontrolle

Dieses Seminar wird im Wechsel vom ZQ der Ärztekammer Niedersachsen in Hannover und der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster angeboten.

Weitere Informationen: www.aekwl.de/katalog

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Hinweis

Die Quali­fi­ka­ti­ons­vor­aus­set­zun­gen für Quali­täts­be­auf­tragte Hämotherapie sind nach der aktu­ell gültigen "Richt­li­nie Hämo­the­ra­pie":

  • die Appro­ba­tion als Ärztin/Arzt,
  • eine mindes­tens drei­jäh­rige ärzt­li­che Tätig­keit

sowie eine der folgen­den Quali­fi­ka­ti­o­nen:

  • Erfül­lung der Voraus­set­zun­g für die Zusatz­be­zeich­nung „Ärzt­li­ches Quali­täts­ma­na­ge­ment“ oder
  • 40 Stun­den theo­re­ti­sche, von einer Ärzte­kam­mer aner­kannte Fort­bil­dung „Qua­li­täts­be­auf­trag­ter Hämo­the­ra­pie“

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